Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

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Übertrag .. . . 138 037 000 Mark 
IV. für Einführung des staatseigenen Betriebs 
auf der oberschlesischen Schmalspurbahn und den 
Erwerb der dem bisherigen Betriebsunternehmer 
gehörigen Anlagen und Betriebsmittel die Summe von 3270 000 Mark, 
V. 1. zur Beteiligung des Staates an dem 
Bau einer Eisenbahn von Elmshorn 
nach Oldesloe durch Ubernahme von 
400 000 Mark neuer Aktien die Summe 
ven 400 000 Mark, 
2. zur weiteren Beteiligung 
des Staates an dem Un- 
ternehmen des Oberhau, 
sener Wasserwerks durch 
Übernahme von 72 000 
Mark neuer Aktien die 
  
Summe von . . . . . .. . . .. 108 000 
zusammen 508 000 
VI. zur Förderung des Vaues von Klein- 
bahnen die Summe nnnndn. 5 000 000) 
  
insgesamt . 146 815 000 Mark 
zu verwenden. 
Uber die Verwendung des Fonds zu VI wird dem Landtag alljährlich 
Rechenschaft abgelegt werden. 
Mit der Ausführung der unter Nr. I litt. b 1 bis 9 und 11 bis 21 auf- 
geführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen 
erfüllt sind: 
A. Der gesamte zum Vau der Eisenbahnen und deren Nebenanlagen nach 
Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungs- 
verfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist der Staats- 
regierung in dem Umfang, in welchem er nach den gesetzlichen Vestimmungen 
der Enteignung untemvorfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der dauernd er- 
forderliche zum Eigentum, der vorübergehend erforderliche zur Benutzung für die 
Zeit des Bedürfrisses — zu überweisen f oder es ist die Erstattung der sämtlichen 
staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Ent- 
cignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Nebenentschädigungen für 
Wirtschaftserschwernisse und sonstige Nachteile, in rechtsgültiger JForm zu über- 
nehmen und sicherzustellen. 
Vorstehende Verpflichtung eerstrect sich insbesondere auch auf die unent- 
geltliche und lastenfreie Hergabe des für die Aus führung derjenigen Anlagen er— 
forderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer
	        
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