Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

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Nachtrag vom 9. März 1904 
zu 
vorstehendem Vertrage vom 13. Juli 1903. 
  
Zwischen dem Königlich Preußischen Staate, vertreten durch die Königliche 
Eisenbahndirektion zu Halle a. Saale und der Aktiengesellschaft Niederlausitzer Kohlen- 
werke zu Berlin, vertreten durch ihren Generaldirektor Falk zu Berlin, ist heute 
folgender Nachtragsvertrag zum Vertrage vom 13. Juli 1903 vereinbart worden: 
Einziger Paragraph. 
Der 9 5 des eingangs genannten Vertrags wird aufgehoben und durch 
folgende Fassung ersetzt: 
Die Ubergabe des gesamten Kaufgegenstandes soll zu einem Verrteljahres- 
ersten erfolgen und soll der Gesellschaft Niederlausitzer Kohlenwerke der Tag der 
Uübergabe drei Monate vorher bekannt gemacht werden. 
Vom Tage der Ubergabe übernimmt die Eisenbahnverwaltung die Be- 
dienung der Anschlußstrecke Ubergabegleise Zschipkau bis Senftenberg auf Grund 
des später nach Maßgabe der allgemeinen Anschlußbedingungen abzuschließenden 
Anschlußvertrags. 
Halle a. Saale, den 9. März 1904. 
Königliche Eisenbahndirektion. 
(L. S.) Lentze. 
Niederlausitzer Kohlenwerke. 
Falk. 
Anerkannt zum Protokolle de dato Halle a. Saale, den 9. März 19014. 
  
  
Redigiert im Bureau des Staatsministeriums. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdrucerei. 
Cesetz. Samml. 1004. (Nr. 10510.) 27
	        
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