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Wietstock der Eisenbahndirektion zu Stettin, 7. von Senftenberg nach Zschipkau
und von Finsterwalde nach Luckau der Eisenbahndirektion zu Halle a. S., 8. von
Kiel nach Holtenau und von Rendsburg nach Husum der Eisenbahndirektion zu
Altona, 9. von Göttingen nach Bodenfelde und von (Erndtebrück) Raumland-
Berleburg nach Allendorf bei Battenberg der Eisenbahndirektion zu Cassel, 10. von
Paderborn-Nord nach Lippspringe der Eisenbahndirektion zu Münster i. W.,
11. von (Brügge) Oberbrügge nach Wipperfürth und Radevormwald und von
Overath nach Kalk der Eisenbahndirektion zu Elberfeld, 12. von (Wengerohr)
Wittlich nach Daun und von Fürstenhausen nach Gr. Rosseln der Eisenbahn-
direktion zu St. Johann-Saarbrücken, 13. von Malmedy nach der Reichsgrenze
in der Richtung auf Stavelot der Eisenbahndirektion zu Cöln, B. der zweiten
Haupteisenbahn von Lehrte nach Wunstorf der Eisenbahndirektion zu Hannover,
C. der neuen Verbindung zwischen Aachen und Hergenrath der Eisenbahndirektion
zu Cöln übertragen werden. Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Ent-
cignung und dauernden Beschränkung derjenigen Grundstücke, welche zur Bau-
ausführung nach den von Ihnen festzustellenden Plänen notwendig sind, nach
den gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden soll: 1. für die unter A 1
bis 13, B und C bezeichneten neuen Eisenbahnen usw. — bezüglich der unter
A 12 aufgeführten Linie von Fürstenhausen nach Gr. Rosseln, soweit sie im
preußischen Staatsgebiete belegen ist —, 2. für den im § 10 unter III la des
obenerwähnten Gesetzes vorgesehenen Ausbau der Nebenbahn von Crossen nach
Eisenberg bezüglich des auf preußischem Staatsgebiete belegenen Teils, 3. für
die zum oberschlesischen Schmalspurbahnunternehmen (§ 10 unter IV des vor-
genannten Gesetzes) gehörigen schmalspurigen Anschlußstrecken a) Lassowitzweiche-—
Bibiella „ . ..
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Kowolliken b) Kesselgrube— Danieletz-Rudy-Piekar, c) Poremba—Redenhütte
Dieser Erlaß ist in der Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Kiel, an Bord M. J.Hohenzollern-, den 30. Juni 1904.
Wilhelm.
v. Budde.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.