Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

— 141 — 
Wietstock der Eisenbahndirektion zu Stettin, 7. von Senftenberg nach Zschipkau 
und von Finsterwalde nach Luckau der Eisenbahndirektion zu Halle a. S., 8. von 
Kiel nach Holtenau und von Rendsburg nach Husum der Eisenbahndirektion zu 
Altona, 9. von Göttingen nach Bodenfelde und von (Erndtebrück) Raumland- 
Berleburg nach Allendorf bei Battenberg der Eisenbahndirektion zu Cassel, 10. von 
Paderborn-Nord nach Lippspringe der Eisenbahndirektion zu Münster i. W., 
11. von (Brügge) Oberbrügge nach Wipperfürth und Radevormwald und von 
Overath nach Kalk der Eisenbahndirektion zu Elberfeld, 12. von (Wengerohr) 
Wittlich nach Daun und von Fürstenhausen nach Gr. Rosseln der Eisenbahn- 
direktion zu St. Johann-Saarbrücken, 13. von Malmedy nach der Reichsgrenze 
in der Richtung auf Stavelot der Eisenbahndirektion zu Cöln, B. der zweiten 
Haupteisenbahn von Lehrte nach Wunstorf der Eisenbahndirektion zu Hannover, 
C. der neuen Verbindung zwischen Aachen und Hergenrath der Eisenbahndirektion 
zu Cöln übertragen werden. Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Ent- 
cignung und dauernden Beschränkung derjenigen Grundstücke, welche zur Bau- 
ausführung nach den von Ihnen festzustellenden Plänen notwendig sind, nach 
den gesetzlichen Bestimmungen Anwendung finden soll: 1. für die unter A 1 
bis 13, B und C bezeichneten neuen Eisenbahnen usw. — bezüglich der unter 
A 12 aufgeführten Linie von Fürstenhausen nach Gr. Rosseln, soweit sie im 
preußischen Staatsgebiete belegen ist —, 2. für den im § 10 unter III la des 
obenerwähnten Gesetzes vorgesehenen Ausbau der Nebenbahn von Crossen nach 
Eisenberg bezüglich des auf preußischem Staatsgebiete belegenen Teils, 3. für 
die zum oberschlesischen Schmalspurbahnunternehmen (§ 10 unter IV des vor- 
genannten Gesetzes) gehörigen schmalspurigen Anschlußstrecken a) Lassowitzweiche-— 
Bibiella „ . .. 
——-— — — 2 6 — 9 
Kowolliken b) Kesselgrube— Danieletz-Rudy-Piekar, c) Poremba—Redenhütte 
Dieser Erlaß ist in der Gesetzsammlung zu veröffentlichen. 
Kiel, an Bord M. J.Hohenzollern-, den 30. Juni 1904. 
Wilhelm. 
v. Budde. 
  
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.