— 225 —
Es beschränkt sich demnach die Regulierung der Hoheitsgrenze in diesen
Kreisen auf die von Preußen aus dem Gutsbezirke Lautenthal-Forst an Braun-
schweig, Forstgemarkung Seesen II), abgetretenen 47/86 a.
20.
Grenze des preußischen Kreises Zellerfeld Se den braunschweigischen Kreis Wolfenbüttel
in den vormaligen Kommunion Harzforsten.
Das sogenannte Wildenhaus ist laut Kaufkontrakts vom 1. August 1856 5 dez Grenzrtzeses
von der Herzoglich Braunschweigischen Kammer, Direktion der Forsten, an das ven u#- 3% 1621.
vormalige Königlich Hannoversche Berg= und Forstamt Clausthal abgetreten, Gerunteschreiunn
infolgedessen ist die neue Hoheitsgrenze auf die neue Eigentumsgrenze verlegt, uez II. C. pos. 32.
wodurch Braunschweig von der Forstgemarkung Harzburg 8 ha 89/% a an
Preußen zum Gutsbezirke Zellerfeld-Forst abgibt.
21.
Grenze des preußischen Kreises Ilfeld *r den braunschweigischen Kreis Blankenburg.
In den vormaligen Kommunion-Harzforsten hat zwischen den Hohnsteinschen 55 43ff. des Grenz-
und Stiegeschen Forsten eine Regulierung der Hoheitsgrenze stattgefunden, außer 26 bler,o,k
dem ist die Ilfelder Forstdienstwiese zum Preußischen Gebiete verlegt. Im An- Speglalrezet 113.
schluß an diese Regulierung hat ferner Braunschweig auch sein auf 7 Morgen renbclchreibung
52 Quadratruten = 1 ha 85/,58 a festgestelltes Sollhaben aus der älteren rezeß ub HU. C. por. 33
mäßig abgeschlossenen Regulierung im Tiefenbachstal in Anrechnung gebracht.
Hiernach treten ab:
1. Preußen an Braunschweig:
von dem Gemeindebezirke Hohnsteinsche Forst an die Forstgemarkung
Stiege 1 ha 55/10 a.
2. Braunschweig an Preußen:
von der Forstgemarkung Stiege an den Gemeindebezirk Hohensteinsche
Forst 4 ha 82 /811 a.
22.
Grenze des preußischen Kreises Syke gegen den braunschweigischen Kreis Braunschweig.
(Amtsbezirk Thedinghausen.)
Infolge des Auseinandersetzungsverfahrens zwischen den Feldmarken Gödes= § 133 des Grenz-
torf und Bahlum, Osterholz und Bahlum sowie Schlieme und Horstedt, ferner 21 4 no
durch Begradigung öffentlicher Wasserzüge ist die Hoheitsgrenze derart reguliert, Spezialrezesse 180
daß sie nunmehr den in den gedachten Verfahren festgestellten Feldmarksgrenzen bis 188.
sich anschließt. —
Hierdurch werden abgetreten von bis ah
Preußen an Braunschweig:
Gemeindebezirk Gödestorf an Gemeindebezirk Bahlum 28 ha 2)80 a,
" Osterholz " Bahlum . . . 2- 72,60-
- Schlieme "4 Horstedt. I. 15
so daß Preußen zusammen abgibt 31 ha 90/68 a.