Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

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Es beschränkt sich demnach die Regulierung der Hoheitsgrenze in diesen 
Kreisen auf die von Preußen aus dem Gutsbezirke Lautenthal-Forst an Braun- 
schweig, Forstgemarkung Seesen II), abgetretenen 47/86 a. 
20. 
Grenze des preußischen Kreises Zellerfeld Se den braunschweigischen Kreis Wolfenbüttel 
in den vormaligen Kommunion Harzforsten. 
Das sogenannte Wildenhaus ist laut Kaufkontrakts vom 1. August 1856 5 dez Grenzrtzeses 
von der Herzoglich Braunschweigischen Kammer, Direktion der Forsten, an das ven u#- 3% 1621. 
vormalige Königlich Hannoversche Berg= und Forstamt Clausthal abgetreten, Gerunteschreiunn 
infolgedessen ist die neue Hoheitsgrenze auf die neue Eigentumsgrenze verlegt, uez II. C. pos. 32. 
wodurch Braunschweig von der Forstgemarkung Harzburg 8 ha 89/% a an 
Preußen zum Gutsbezirke Zellerfeld-Forst abgibt. 
21. 
Grenze des preußischen Kreises Ilfeld *r den braunschweigischen Kreis Blankenburg. 
In den vormaligen Kommunion-Harzforsten hat zwischen den Hohnsteinschen 55 43ff. des Grenz- 
und Stiegeschen Forsten eine Regulierung der Hoheitsgrenze stattgefunden, außer 26 bler,o,k 
dem ist die Ilfelder Forstdienstwiese zum Preußischen Gebiete verlegt. Im An- Speglalrezet 113. 
schluß an diese Regulierung hat ferner Braunschweig auch sein auf 7 Morgen renbclchreibung 
52 Quadratruten = 1 ha 85/,58 a festgestelltes Sollhaben aus der älteren rezeß ub HU. C. por. 33 
mäßig abgeschlossenen Regulierung im Tiefenbachstal in Anrechnung gebracht. 
Hiernach treten ab: 
1. Preußen an Braunschweig: 
von dem Gemeindebezirke Hohnsteinsche Forst an die Forstgemarkung 
Stiege 1 ha 55/10 a. 
2. Braunschweig an Preußen: 
von der Forstgemarkung Stiege an den Gemeindebezirk Hohensteinsche 
Forst 4 ha 82 /811 a. 
22. 
Grenze des preußischen Kreises Syke gegen den braunschweigischen Kreis Braunschweig. 
(Amtsbezirk Thedinghausen.) 
Infolge des Auseinandersetzungsverfahrens zwischen den Feldmarken Gödes= § 133 des Grenz- 
torf und Bahlum, Osterholz und Bahlum sowie Schlieme und Horstedt, ferner 21 4 no 
durch Begradigung öffentlicher Wasserzüge ist die Hoheitsgrenze derart reguliert, Spezialrezesse 180 
daß sie nunmehr den in den gedachten Verfahren festgestellten Feldmarksgrenzen bis 188. 
sich anschließt. — 
Hierdurch werden abgetreten von bis ah 
Preußen an Braunschweig: 
Gemeindebezirk Gödestorf an Gemeindebezirk Bahlum 28 ha 2)80 a, 
" Osterholz " Bahlum . . . 2- 72,60- 
- Schlieme "4 Horstedt. I. 15 
so daß Preußen zusammen abgibt 31 ha 90/68 a. 
  
  
 
	        
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