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Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchstihren Staatsrat Geier, «
Seine Durchlaucht der Erbprinz Ernst zu Hohenlohe-Langenburg,
Regierungsverweser in den Herzogtümern Sachsen-Coburg
und Gotha: « « «
Höchstihren Staatsminister Dr. Hentig, Exzellenz,
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Dr. Körbitz,
Seine Durchlaucht der regierende Fürst Heinrich XIV. Reuß
jüngerer Linie, Regent des Fürstentums Reuß älterer Linie:
Höchstihren Geheimen Regierungsrat Dr. Hanitsch,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Graesel.
Von diesen Bevollmächtigten ist nachstehender Vertrag unter dem Vorbehalt
allseitiger Ratifikation abgeschlossen worden:
1.
Die durch den Staatsvertrag vom 19. Februar 1877 und Akzessions-
vertrag vom 23. April 1878 hinsichtlich des gemeinschaftlichen Thüringischen Ober-
landesgerichts in Jena errichtete Gerichtsgemeinschaft wird vom 1. Oktober 1904
an dergestalt verlängert, daß sie bis zum 1. Oktober 1929 von keinem der ver-
tragschließenden Teile gekündigt werden kann.
Vom 1. Oktober 1929 an steht jedem der vertragschließenden Teile die
Kündigung mit der Wirkung offen, daß mit Ablauf der nächsten zwei Kalender-
jahre nach demjenigen Kalenderjahr, in welchem die Kündigung von einer oder
anderer Seite erfolgt, die Gemeinschaft mit Wirkung für alle Teile aufhört,
unbeschadet der begründeten Rechte der aktiven sowie der auf Wartegeld oder in
den Ruhestand gesetzten Beamten der Gerichtsgemeinschaft und ihrer Hinterbliebenen,
ingleichen etwaiger Ansprüche auf Grund des 9 24 des Staatsvertrags vom
19. Februar 1877, welche auch ferner nach Maßgabe dieser Bestimmung von
den vertragschließenden Regierungen vertreten werden.
2.
Gegenwörtheer Vertrag soll sämtlichen vertragschließenden Regierungen vor-
gelegt und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden tunlichst bald bewirlkt
werden.
So geschehen Jena, den 27. November 1903.
Dr. Felix Vierhaus. Dr. Karl Rothe. Hugo Trautvetter.
Friedrich Trinks. Gustav Geier. Otto Hentig. Dr. Otto Körbitz.
Dr. Hugo Hanitsch. Kurt Graesel.
Cesetz. Samml. 1904. (Nr. 10549.) 52