Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  9.  —

Juhalt:  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Teil  der  Be-#irke
  der  Amtsgerichte  Hachenburg,  Hadamar,  Hochheim,  Langenschwalbach,  Montabaur,  Selters,
Usingen,  Wallmerod  und  Wehen,  S.  329.  —  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung
  des  Grundbuchs  für  einen  Teil  des  Bezirkes  des  Amtsgerichts  Gladenbach,  S.  40.  —
Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs-  Amtsblätter
veröffentlichten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  41.

 

(Nr.  10502.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Teil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Hachenburg,  Hadamar,  Hochheim,
Langenschwalbach,  Montabaur,  Selters,  Usingen,  Wallmerod  und  Wehen.
Vom  5.  Mai  1904.

A##  Grund  des  Artikels  15  der  Verordnung,  betreffend  die  Anlegung  der  Grundbücher
  im  Gebiete  des  vormaligen  Herzogtums  Nassau,  vom  11.  Dezember  1899
(Gesetz  Samml.  S.  595)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur  Anmeldung
von  Rechten  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  vorgeschriebene  Ausschlußfrist
von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Hachenburg  gehörige  Gemeinde
Alpenrod,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Hadamar  gehörige  Gemeinde
Wilsenroth,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Hochheim  gehörige  Gemeinde  Hochheim,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Langenschwalbach  gehörigen  Gemeinden
Rückershausen  und  Wisper,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Montabaur  gehörige  Gemeinde

Montabaur,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Selters  gehörige  Gemeinde  Helferskirchen,

für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Usingen  gehörige  Gemeinde  Heinzenberg,

Sesetz-  Samml.  1904.  (Nr.  10502—10503.)  11

Ausgegeben  zu  Berlin  den  14.  Mai  1904.