Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

VI 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Chronologische Ubersicht des Jahrganges 1904. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
  
  
  
-—. 
Junhalt. 
  
Nr. 
des 
Stücks. 
  
Nr. 
des 
Gesetzes. 
  
Seite. 
  
1903. 
21. Dezbr. 
21 
290 
1904. 
1. Janr. 
1904. 
11. Febr. 
11. Febr. 
11. 
28. Janr. 
20. 
  
3. August. 
  
Allerh. Erlaß, betr. die Anwendung der dem 
Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1810 an- 
gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizeivergehen auf die im Kreise Belgard 
belegenen Chausseen: 1. von Polzin bis zur 
Schivelbeiner Kreisgrenze in der Richtung auf 
Klütztov, 2. von Standemin nach Schinz, 
3. von Quisbernow nach Retzin, 4. von 
MVodewils nach Narfin, 5. von Redel nach 
Langen, 6. von Kamissow bis an die Belgard- 
Stolzenberger Chaussee, 7. von der Polzin= 
Schivelbeiner Chaussee nach Hohenwardin, 
8. von Drenow bis zur Neustettiner Kreis. 
grenze in der Richtung auf Villnow und 
9. von Retzin in der Richtung auf Granzin. 
Allerh. Erlaß, betr. die Genehmigung der von 
der Kremmen -- Neu-Ruppin-Wittstocker 
Eisenbahngesellschaft beschlossenen Er- 
höhungen des Bankapitals der Nebeneisenbahn 
von Kremmen nach Wittstock sowie des Grund- 
kapitals der Gesellschaft. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Gemeinde Döbern 
im Kreise Delitzsch zum Erwerbe des zur An- 
lage eines Leitwerles zum Schutze des 
Dorfes Döbern gegen Hochwasser erforderlichen 
Grundeigentums. 
Statut für die Drainage- und Entwäs. 
serungsgenossenschaft zu Nachsitten im 
Kreise Königsberg. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Görlitzer Kreisbahn- 
Aktiengesellschaft zu Görlitz zur Entziehung 
und zur dauernden Beschränkung des zum 
Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Görlitz 
nach Krischa in Anspruch zu nehmenden Grund- 
eigentums. 
Verordnung über die Ausübung der Rechte des 
Staates gegenüber den Gesamtverbänden 
in der katholischen Kirche. 
  
24. 
10487. 
  
  
21. 
Nr. 7. 
22. 
Nr. 
9. 
18. 
Nr. 5. 
2 
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