Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

143

Nro.  17.

Regierungs  =  Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Samstag,  den  20.  März  1828.

—.——  —  —  —  —  —  —.

In  hakt.

Könisgl.  Dekrete.  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Devartements.  Bekanntmachung  betressend  die  Uebereinkuntt  )  mit  der  Hergoglich
Sachsen-Meinungenschen  Regierung,  wegen  der  Kosten  der  Vollziehung  von  verichtlichen  Requisstionen  in
Straf-Rechtsfällen  und  in  Gantsachen;  —  b)  mit  der  K.  Sichsischen,  der  Großherzoglich  Sächsischen  und
der  Her  hoglich  Braunschweig  ischen  Megierung,  über  Verqutung  derienigen  Kosten,  welche  durch  Requssstionen
in  Straf=  Rechtssällen  bei  den  gegenseitigen  Gerichtsstellen  veranlaßt  werden;  —  c)  mit  der  Grohher#oglich
  Hesssschen  Regierung,  wegen  gegenseiriger  kostensreter  Vollusebung  von  gerichtlichen  Reguistionen  in  Cidil-Rechksachen.
  —  Bekanntmachung,  betreffend  eine  neuere  Verordnung  der  K.  Niederländischen  Regierung
hinscchrlich  des  Durchzugs  von  Auswanderern.  —  Pprioilegium  gegen  den  Nachdruck  a)  der  Schrift:  Vorschriften
  für  das  Verhalten  der  K.  Würktembergischen  Infanterie;  b)  des  Encoklopädischen  Wörterbuchs  von  5rnPEm7
sins.  —  Nähere  Bestimmungen  in  Belreff  der  Abgabe  von  aus  Molz  bereiketem  Branntwein.  —  Vezeich
nung  der  Württembergischen  Sollstätten,  über  welche  gewisse  Produkte  aus  dem  K.  Baiern'schen  Rheinkreise  bol,
frei  eingehen  können.

Dienst:-Erledigungen.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  25.  d.  M.
den  Kommandanten  des  vierten  Reiter-Regiments,  Obersten  v.  Bassewiß,  in  den
Ruhestand  verset,  und  dagegen  Höchst  öhren  Adjutanten,  Oberst-Lieutenant  Grafen
v.  Gräveniß,  unter  Beibehaltung  des  Titels  und  der  Auszeichnung  eines  Adjutanten
  Sr.  Majestät,  zum  Obersien  und  Kommandanten:des  vierten  Reiter-Regiments
gnaͤdigst  ernannt.