Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

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Berechtigter  vorhanden  ist,  bleibt  der  Fideikommißbesitzer  von  der  jährlichen  Zuschußleistung
in  Höhe  von  1000  M  frei.  Sobald  aber  auch  nur  ein  einziger  Berechtigter  vorhanden
ist,  muß  auch  der  Jahresbeitrag  von  1000  —M  gezahlt  werden.  Kein  Bezugsberechtigter
soll  mehr  als  1200  —K&  jährlich  erhalten.  Ein  etwaiger  Uberschuß  des  zur  Verfügung
stehenden  Apanagenjahresbetrags  ist  anzusammeln.  Betragen  die  Jahreszinsen  des  Apanagenfonds
  3000  —M,  so  hört  der  Jahresbeitrag  des  Fideikommißbesitzers  auf.  Die  näheren
Bestimmungen  über  dieses  Bezugsrecht  enthält  §  16  der  Urkunde  vom  24.  April  1880.

8.  Beide  Fideikommisse  sind  stets  getrennt  zu  verwalten,  auch  wenn  sie  in  einer  Hand
vereinigt  sind.

9.  Der  Besitzer  des  Fideikommisses  Kleinziegenfeld  —Trautskirchen  hat  für  den  Besitzer
des  Fideikommisses  Strößendorf—  Weidnitz  mit  Kirchlein  zur  Ausgleichung  der  Werte  beider
Fideikommisse  eine  Fideikommißschuld  erster  Klasse  über  38  000  KXK  bestellt.  Diese  Schuld
ist  vom  1.  Februar  1910  mit  3  vom  Hundert  verzinslich  und  in  zwanzig,  erstmals  am
1.  Februar  1911  fälligen  Raten  von  1900  K&  jährlich  abzahlbar.  3  Jahresraten  für
1911,  1912  und  1913  zu  insgesamt  5700  —K  sind  bereits  gezahlt.  Der  Besitzer  des
Fideikommisses  Strößendorf—  Weidnitz  mit  Kirchlein  ist  verpflichtet,  die  Zahlungen  der
Jahresraten  anzusammeln  und  damit  Grundbesitz  zu  erwerben,  der  dem  Fideikommisse  einzuverleiben
  ist.

10.  Wenn  einer  der  beiden  Söhne  des  Fideikommißstifters  nach  Erlangung  des  Fideikommisses
  ohne  männliche  Nachkommenschaft,  jedoch  mit  Hinterlassung  von  Töchtern  oder
einer  Tochter  sterben  sollte,  so  soll  die  weibliche  Nachkommenschaft  dieses  Sohnes  aus  den
beiden  Fideikommissen  die  Barsumme  von  50  O00  fl.  85714  “  29  J  erhalten  und
hiefür  eine  Fideikommißschuld  zu  gleichen  Anteilen  auf  beide  Fidcikommisse  aufgenommen

werden.
B.

Das  Fideikommißvermögen  besteht  in

1.  Grundvermögen:

1.  Steuergemeinde  Strößendorf,  Amtsgerichts  und  Rentamts  Weismain:
Plannummer  Fläche
(5½  das  Schloß  Haus-Nr.  33  bestehend  in  Wohngebäuden  mit  Keller,  angebautem  Nebenhaus

mit  Waschküche,  Kapelle  und  Hofraum,  mit  Baum  und  Blumengarten  zu  .  0,242  ha
620  Garten,  der  Schloßpark  mit  englischen  Anlagen,  Gartenhaus,  Wiese,  Weide  und  Waldung  zu  1,347  "
51  Wohnhaus  Haus-Nr.  31  mit  Keller,  Stallungen,  2  Scheuern,  Pferdestallung  mit  Wagenremise

und  Hofraum  zu  .  .  0,22:3»
56  Wohnhaus  Haus-Nr.  32  mit  Stal.  Keller  und  angebautem  Stadel,  dann  Hofraum  zu  .  0,027»
57  Garten,  Wurzgarten  am  Stadel  zu  .  .  .  .  .  0,014.,
60  Gebäude,  Gewächshaus  zu  .  .  .  .  0,010  „

61  Garten,  Zier=  und  Wurzgarten  am  Treibhaus  zu.  0,260  „