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Staaten abgeschlossen, von denen die Kapitulation vom
. Jahre 1509 die letzte war.!)
Zur gleichen Zeit wie die Städterepubliken und Fürstentümer
bewarben sich auch Arragonien und Frankreich
um Rechte und Zusicherungen. Da uns für unsere Darstellung
Frankreich besonders interessiert, so wollen wir
dessen Beziehungen zu Aegypien etwas näher betrachten.
Die französischen Könige hatten sich seit jeher dafür
eingesetzt, ihren Untertanen alle möglichen Handelserleichterungen
im Orient zu verschaffen und bereits um
die Mitte des 13. Jahrhunderts wurden in Alexandrien
und Tripolis Konsuln angestellt, wenn auch die Be--‚hauptung
Pouquevilles, wie Martens bemerkt, dass auch
die Besitzungen anderer Völker unter dem Schutz Frankreichs
zu stehen kamen, nicht ganz glaublich erscheint.?)
Ferner soil bereits Karl der Kühne im Jahre 1270 einen
Handelsvertrag im Interesse seiner Untertanen abgeschlossen
haben. Miltitz erwähnt in seinem Werke „Manuel des
Consuls“, dass der Sultan von Aegypten in einem Handschreiben
an den französischen König dessen Untertanen
für die ıneist begünstigte Nation erklärte und die Errichtung
eines französischen Konsulats in Aegypten gestattete.
Im, übrigen ist aus den französisch-ägyptischen
Verträgen bei weitem kein so kiares Bild zu erhalten über
die damaiigen Verhältnisse, wie aus den Kapitulationen
der italienischen Staaten. Von ausschlaggebender Bedeutung
wurden die französischen Abmachungen erstseit der
Eroberung Aecgyptens für die Türkei. Was Syrien und
Palästina betrifft, so schlossen die eben behandelten Staaten
mit den dort siegreichen Sarazenen gleichfalls Verträge
ab, die den Schutz der Untertanen und die Konsulareinrichtungen
betrafen. (Näheres über die sehr interessanten
venezianischen Konsularinstitutionen siene Martens
„Das Konsularwesen““, S. 129 ff.) Späterhin wurden
ferner mit den Staaten der Berberei, insbesondere mit
Tunis, verschiedene Verträge abgeschlossen, über die
von Martens gleichfalls sehr ausführlich berichtet. (Siehe
daselbst S. 133 ff.)
Im byzantinischen Reiche.
Die Stadt Amalfi mit ihreın regen Handelsgeist war
auch hier die erste der italienischen Republiken, die mit
1) Martens S. 121 it.
2) Martens S. 126 Pouquevilles, Memoire de Institut. Academie
des Inscriptions et Belleslettres. Paris 1838. T. X. S. 542. =