Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XI bis XX. (20)

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Staaten  abgeschlossen,  von  denen  die  Kapitulation  vom
.  Jahre  1509  die  letzte  war.!)

Zur  gleichen  Zeit  wie  die  Städterepubliken  und  Fürstentümer
  bewarben  sich  auch  Arragonien  und  Frankreich
um  Rechte  und  Zusicherungen.  Da  uns  für  unsere  Darstellung
  Frankreich  besonders  interessiert,  so  wollen  wir
dessen  Beziehungen  zu  Aegypien  etwas  näher  betrachten.
  Die  französischen  Könige  hatten  sich  seit  jeher  dafür
  eingesetzt,  ihren  Untertanen  alle  möglichen  Handelserleichterungen
  im  Orient  zu  verschaffen  und  bereits  um
die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  wurden  in  Alexandrien
und  Tripolis  Konsuln  angestellt,  wenn  auch  die  Be--‚hauptung
  Pouquevilles,  wie  Martens  bemerkt,  dass  auch
die  Besitzungen  anderer  Völker  unter  dem  Schutz  Frankreichs
  zu  stehen  kamen,  nicht  ganz  glaublich  erscheint.?)
Ferner  soil  bereits  Karl  der  Kühne  im  Jahre  1270  einen
Handelsvertrag  im  Interesse  seiner  Untertanen  abgeschlossen
  haben.  Miltitz  erwähnt  in  seinem  Werke  „Manuel  des
Consuls“,  dass  der  Sultan  von  Aegypten  in  einem  Handschreiben
  an  den  französischen  König  dessen  Untertanen
für  die  ıneist  begünstigte  Nation  erklärte  und  die  Errichtung
  eines  französischen  Konsulats  in  Aegypten  gestattete.
  Im,  übrigen  ist  aus  den  französisch-ägyptischen
Verträgen  bei  weitem  kein  so  kiares  Bild  zu  erhalten  über
die  damaiigen  Verhältnisse,  wie  aus  den  Kapitulationen
der  italienischen  Staaten.  Von  ausschlaggebender  Bedeutung
  wurden  die  französischen  Abmachungen  erstseit  der
Eroberung  Aecgyptens  für  die  Türkei.  Was  Syrien  und
Palästina  betrifft,  so  schlossen  die  eben  behandelten  Staaten
  mit  den  dort  siegreichen  Sarazenen  gleichfalls  Verträge
  ab,  die  den  Schutz  der  Untertanen  und  die  Konsulareinrichtungen
  betrafen.  (Näheres  über  die  sehr  interessanten
  venezianischen  Konsularinstitutionen  siene  Martens
  „Das  Konsularwesen““,  S.  129  ff.)  Späterhin  wurden
ferner  mit  den  Staaten  der  Berberei,  insbesondere  mit
Tunis,  verschiedene  Verträge  abgeschlossen,  über  die
von  Martens  gleichfalls  sehr  ausführlich  berichtet.  (Siehe
daselbst  S.  133  ff.)

Im  byzantinischen  Reiche.

Die  Stadt  Amalfi  mit  ihreın  regen  Handelsgeist  war
auch  hier  die  erste  der  italienischen  Republiken,  die  mit

1)  Martens  S.  121  it.
2)  Martens  S.  126  Pouquevilles,  Memoire  de  Institut.  Academie
  des  Inscriptions  et  Belleslettres.  Paris  1838.  T.  X.  S.  542.  =