Gesetz
uͤber den unbestimmten summarischen Prozeß und das Rech.
nungsverfahren.
Erste abtheilung.
Ueber den Umfang minder wichtiger Rechtssachen und das bei deren
Verhandlung zu beobachtende Verfahren.
Tit. I.
Von dem Begriffe minder wichtiger Rechtösachen und den bezuglich derselben
beltenden allgemelnen Grundsätzen
. 1.
Dem durch dleses Gesed sür die . Sn minder wlchtiger BAnchtesache vorge-
schelebenen besieunteen und abgekür##en Verfahren sellen künftig unkerllege
Recktesachen, deren Gegenstand über Zwanzig Thaler . . und nicht
7 als Einbundert Thaler N. C. Hauptwerth oder uͤber Zwoͤlf Silbergro-
schen und nicht mehr als Vier Thaler föhrlichen Nuczungowerth er, so
weit sie nicht im Wechsel- oder Erecutivprogesse zu verhandeln sind,
alle Streitigkeiten uͤber den juͤngsten Besitz, auch wenn deren Begenl el-
nen Werth von mebr als Einhundert Thaler N. C. etcelcht,
. Gesuche um Sequestrorlon ligend einco Seltgegenltande, jedoch mie Vor-
behalt der sörmlichen Aussführung der Houptsache im geeigneten Rechtswege,
Stteitigkeiten wegen geboriger PHersiellung und Gewährung verpachteler Ge-
genslände, so weit der Anspruch des Pachters ous einem anerkanmten oder der
Rekegnttien niche bedür stigen Pachtcontroct hervorgebt,
Gesuche um Aufhebung von Pachtverträgen jeder Art wegen nicht berschtigten
Pachtgelees oder wegen übler Bewirehschastung des Pachters, sofern sür dle-
se Fälle in dem schristlich obgesoßten Pochtcontroct dle Auflösung des Pacht,
vertrags und die Ermisston des Pachters bedungen worden iEst,
4Bauflreitigkeiten,
Provocationeptojess
8. Ootatlons- und Alimentoklonssachen, ingleschen blose Allmenkensachen, Ver-
Aannun solche Ehesachen, wesche nicht eine gänzliche Trennung der Ehe
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