— 226 —
V.
Ueberein kunft
zwischen Preußen, Sachsen, den zum Thüringischen Zoll- und Han-
dels-Vereine gehörigen Staaten und Braunschweig,
belteffend
die Theiluug der gemeinschaftlichen Ausgangs, und Durchgangs-
Abgaben.
Nach der im Artikel 22 des Vertrages wegen Forldauer und Erweiterung des
Zoll, und Handels, Vereines vom heutigen Toge getressenen Vereinbarung, soll der
Ertcag der Ausgangs= und Durchgangs- Abgaben, soweit dieselben bel den Hebe-
stellen in den ölklichen Drovinzen des Königreichs Preußen, im Königreiche Sachsen,
im Gebiete des Tbüringischen Zoll= und Handels. Vereines und im Herzoglhume
Braunschweig, mie Ausschsuß der Kreis, Direktions. Bezirke Holzminden und Ganders-
beim, sowie des Amtes Thedinghausen eingehen, Preußen, Sachsen, den S#taaten
des Thüringischen Vereines und Braunschweig nach dem von ihnen zu verabredenden
Theilungssuhe zusallen.
Zur weiteren Erledigung dleses Gegenstandes sind Umeerhandlungen ersffnet
worden, zu welchen als Bevollmächtigte ernannt haben:
Seine Mofjesiäc, der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren General- Direktor der Steuern Johann Friedrich von Pommer
bdb *
Allechöd Kt Ihren geheimen Legations= r Alerander Mar Philipsborn,
Allerhöchst Ibren gehelmen ngirgerah Marein Frledrich Rudolph Delbrück;
Seine Mojejestär, der König von Sachsen
Allechöchst Ihren Zoll- und Seener-Direktor Bruno von Schim
die außer Seiner Majestär dem Könige von Preußen te dem n Zoll.
und Handels Vereine betheiligten Souveraine, und zwa
Seine Koͤnigliche Hoheit, der Kucsuͤrst von Hessen:
Hoͤchst Ibren. gebelmen Ober- Finanzrath Wilhelm Duysing;
Seine Königsiche Hobeit, der Großherzeg von Sachsen · Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Allenburg,
Seine Hoheic, der Herzog von Sachsen, Coburg-Gotha,
Seine Durchlauche, der Fürst von Schwarzburg. Rudolstode,