Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

— 250 — 
Uncer Hinwelsung auf die Regierungsbekanntmachung vom 24. August 1853 
den zwischen Preußen und ondern S.aaten des deutschen Bundes einersells und den 
verelugten Staaten von Nordamerika ondererselts unkerm 16. Juni 1852 abge- 
schlossenen Vertrog wegen Auslieserung fluchtiger Verbrecher, machen Wir Solches 
hiermit bekanne und weisen die Justtzbehörden des Landes zugleich on, sich in vor- 
kommenden Fällen des gedachten Polizeianzeigers, zur Verbreitung von Sieckbriesen 
binrer die, der im Art. 1. des Vertrages bezeichneren Verbrechen, angeschuldigeen 
Personen zu bedienen. 
Greiz, den 19. September 1853. 
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
v. Geldern= Cispendork.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.