Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
). 22. 
(Ausgegeben den 4. Octobee 1853.) 
  
51. Regicrungs. Bekanntmachung, 
den Beitritt zu dem zwischen Preußen und Oesterreich unterm 19. Februar 
1853 abgeschlossenen Handels= und Zollvertrag 
betressend. 
Nachdem das hiesige Fürstenthum dem zwischen Preußen und Oestceich unterm 
19. Februar 1853 abgeschlossenen Handels = und Jollvertrog nach Artikel 41. des 
Vertrogs vom 4. April d. J., die Fortdauer und Erweiterung des Zoll- und Han- 
delsvereines betreffend, beigetrecen ist, auch die ersorderlichen Ministeriglerklärungen 
wegen dieses Beitrilts ousgewechselr wo den sind, so wied der gedackte Vertrag, 
welcher auch aus das, vermöge seines Verlrags mie Oestreich voem 5. Juni 1852 
dem Zoll= und Sceuersystem des Koisersloals ongeschlossene Fürstenthum Liechten- 
steln Anwendung findet, zur allgemeinen Nachachlung hiermit bekannt gemacht. 
Greis, den 10. September 1853. 
Fürstl. Reuß. Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
o. Geldern= Grispendorf. 
Handels- und ZollVertrag. 
zwischen 6 
Seiner Majestät, dem Könige von Pihenund Seiner Majestät, 
2 
dem Kaiser von Oesterreich. 
Seine Moajestä#t, der König von Preußen 
und
	        
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