Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

— 3918 — 
59. Bekanntmachung, 
die weitere Suspension der Getreidezölle 
betrefsend. 
Nachdem bei der zebnten Generalconserenz in Zollverelnsangelegenheiten beschlos- 
sen worden ist, daß die ble zu Ende dieses Jahres eingeslellte Erbebung des Ein- 
gangszolles für Getceide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlensabrikore, als ge- 
schrorete und geschälte Körner, Graupe, Gries und Grüte, gestampste oder geschälte 
Hliese noch bis Ende September künftigen Jahres ausgesetzt blelben solle, 
so wird Solches unter Bezugnahme ouf die Bekonnemachung vom 16. September 
m J., die Suspenston der Getreidejölle betressend (Nr. 21. der Gesetzsammlung) 
zur allgemeinen Nachachtung biermie bekannt gemache. 
Greiz, den 22. October 1853. 
Fürstl. Reuß. Plauische Landesregierung das. 
— 
v. Geldem Crispenderk.
	        
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