b. bei elner nächtllchen Expedliloo — 25—
gaullquldlten, den becressenden Betrag mis ehuniebe und an die 5
Rathssportelkasse gegen Qultcung auszujoblen ½ê
· le in dem Regulativ vom 6. August 1642 für die Betheiligung „
deg Stadtralhs zu Zeulenroda bei Aufnahme leter Willen besiimm
ten Gebührensäte kommen hiermit in Wegsoll. Insbesondere sind
I — dee Beisibergebühren bereits unter vorgedachten Ansätzen mit
beg
20. fuͤr der Urkunbe bei notaclell wr lebten Wlllen I;
und deren Uebereichung zur gerichtlichen Verwahrun — 20—
21. für Annahme eines übeegebenen schristlichen Lestomen mii Eioschluß
der zu fertigenden Insinuationsregistratur, der Niederlegung und
MWVerwahrung 1——
Läße der Lestator. den Richter Behus“ ber Ueberreichung zu sch ru-
sen, so gllt die zu 18. gemachte Bemerkung bezüglich der Expedi. L
tlonsgebuͤhr und Auslösung.
22. suͤr Tuesirtiguns eines Rekognitionsscheins über ein deponirtes Te-
3. fuͤr vur — und Pubiskailon elies Tesiaments und die baruber i
aufzunehmende Registratur von jeder vorgeladenen Person 10·—
lsir- Cebtbeilungen, deren Leitung die Behörde nach eigenem, durch
i ie Verhaͤltnisse gegebenen Beruf, oder auf Verlangen der Erben ·
übernimmt sind für jede gericheliche Verhandlung mit den Erben
und das auszunehmende Protokoll nach Vurschehene der Daueusw
derselben und des Gegenstandes 5 — 20·—
bis 115.—
bel Oberbehördeen5—
blee 2— —
8
*.—
in Ausat - bringen.“
Eln sꝛ fuͤ KM. # Derbssn att.
Die Genebmigung von auhergerichtssch Pu nrlabe dem * e-
cicht uͤberreichten und der Confirmation kot Erbthellungen
uncerliege dem Sporkelansate unter Nr. 11. 1
25. sie die Ertension eines Erbtheilungsrecesses n. . ...—5;—
und wenn der Gegenstond über 500 Rihsr. betraͤ “ – 7|6
von jeder vollen oder angesangenen Seite der Relnschrife zu bberechnen. TZ
Eln solcher Recehß ist jedoch nur dann zu sertigen, wenn dle Resul- 1
tate aus verschledenen Verhandlungen zusammenzustellen sind. Wird 1.
die Regulirung durch eine Expedirlon bergestelle, so ist den Interes.