Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

Gesetzsammlung 
des Fuüͤrstenthums Reuß älterer Linie. 
5. 15. 
(Ausgegeben den 29. Mai 1854.) 
  
328. Bekanntmachung, 
den Beitritt des Großherzogthums Baden zu der Convention wegen 
Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Ungehöriger 
betreffend. 
Zufolge elner Mitthellung des Königlich Preuhischen Mialsterlums der aus- 
wärtigen Angelegenhelten ist die Großhersoglich Badische Regierung unterm 18. 
Mäz dieses Jabres der wegen Verpflegung erkrankter und Beerdigung verslorbener 
Angehbrigen geschlossenen — mittelst Bekanntmachung vom 14. November 1353 
(Nr. 27 der Gesetzlammlung) veröffentlichten — Uebereinkunst d. d. Eilenach den 
11. Juli 1833 nachmäglich beigerreten, was zur allgemeinen Nachachtung hiecmit 
bekannt gemacht wied. 
Greiz, den 29. Apell 1854. 
Fürstl. Neuß · Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
EIIIIIII
	        
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