Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

8. Bekanntmachung Fürstlicher Landesregierung, 
die Entrichtung einer Abgabe für die, die Saalbrücke bei Burgk 
passirenden Bauholzflöße 
betreffend. 
Bel dem vermehrten Transport von Bauholz auf der Saale (#6 in Rücksiche 
auf die durch die Bauholzstöße der Saalbrücke bei Burgk zugesägten und eiwa zu 
besürchtenden Beschädigungen mie Sorenissimi Höchster Genehmigung die Erhebung 
von fünf Silbergroschen von jedem, die Brücke possirenden Floß — wovon 
auch das aus den Herrschaftlichen Forsten stommende Bauholz nicht ausgenommen 
ist — zur Fürktlichen Reaccasse Burgk beschlossen und die Burgkhammerodminsstra- 
tion beaustrage worden, dlese Abgabe, zugleich bei Erbebung des Wehrgeldes, eln- 
zunehmen. 
Solches wird unter der nachdrücklichen Verwarnung vor Hinteriehung dleser 
Abgobe, welche mit zwel Silbergroschen für jeden desraudirten Psennig geahndet 
werden wird, zur Nachachtung der Bethelligten hiermit bekannt gemocht. 
Grelz, den 9. Januar 1854. 
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
v. Geidem, C#spendors.
	        
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