Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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zusammen also achtzehn #andessteuern, wie bisher, auf das Jahr 1855 
hiermit au5geschrieben und sind in folgenden Terminen zu entrichteu: 
die drei ersten auf den 19. März, 
die vierte und fünfte auf den 23. April, 
die sechote und siebente auf den 21. Mai, 
die achte und neunte auf den 25. Juni, 
die zehnte und eilfte auf den 23. Juli, 
die zwölfte und dreizehnte auf den 27. August, 
die vierzehnte und fünfzehnte auf den 1. Oktober, 
die sechozehnte auf den 29. October, 
die siebenzehnte auf den 26. November, 
die achtzehnte auf den 29. December. 
Greiz, den 19. December 1854. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Oktto. 
v. Geildien-Erispendork.
	        
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