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solcher Fälle zu, in welchen es sich um Verletzung der Innungöartikel durch In-
nungöglieder oder dritte Personen handelt, insoweit nicht dabei andere Vergehungen
zur Sprache kommen, ge s0c, 3 zur Kompetenz Unseres Criminalgerichts
gehören, oder es sich um solche Differenzen handelt, über die nach der obigen ge-
seblichen Vorschrife, die Ensschdung ausschließlich Unserer #andesregierung zusteht.
S. 7.
Competenzzweifel, Commissions Ertheilung.
Vorkommende Zweifel über die Competenz Unseres Justizamts Greiz und be-
züglich Unseres Eriminalgerichts, sind von Unserer Landesregierung auf den kür-
zesten Weg zu entscheiden, ein Recurs dagegen findet nicht statt.
Tuch bleibt Unserer Landesregierung vorbehalten, wenn ihr dringende Gründe
dazu vorliegen, in Fällen, welche zur Competenz Unseres Justizamts gehören, dem
Criminalgericht, und umgekehrt in Fällen, welche zur Competenz Unseres Criminal=
gerichts gehören, dem Justizamt Commissson zu ertheilen; auch gegen eine solche
Verfügung sindet ein Rerurs nicht state
8. 8.
Vorbehalt wegen Erweiterung des Criminalgerichtsbezirks.
Nach Maßgabe des §. 2 erstreckt sich die Wirksamkeit Unseres Eriminalgerichts
für jetzt auf die Bezirke Unserer disherigen Justizämter Untergreiz, Obergreiz und
Dölau, und es tritt demgemäß in der Eriminalgerichtöbarkeit Unserer Stadevoigtei-
gerichte zu Zeulenroda und Unseres Justizamts Burgk, dermalen keine Aenderung
ein. Wir behalten und jedoch vor, den Geschäftskreis Unseres Eriminalgerichts,
künftig nach Besinden unter den nöthigen Modisicationen auch auf den Gerichts-
bezirk der genannten beiden Behörden auszudehnen
Dabei ermächtigen Wir Unsere Landeeregierung auch schon jetzt, solche zur
Competenz Unserer Stadtvoigteigerichte zu Zeulenroda und bezüglich Unseres Justig=
amte Burgk gehörigen Untersuchungen, bei denen es aus besonderen Gründen nö-
thig oder rathsam erscheinen möchte, dem Criminalgericht commisssonsweise auf-
zutra
gen g. 9.
Personal bes Justizamts und des Criminalgerichts.
Das Personal beider Behörden soll zundch, vorbehältlich weiterer Bestimmung
nach Maßgabe des Bedarfs wenigstens besle
I. Bei dem gepühe
aus
1) einem Oberbeamten mit dem Prädikate: Justizrath, als Dirigenten,