Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

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a) Durchführung der revidirten Straßenpolizeiordnung vom 31. Mai 
1853, mit Ausnahme der sofort vor den Hebestellen sich erledigenden 
Straffalle; 
b) Durchführung des Abschnitts II. der Straßenpolizeiordnung der Stadt 
Greiz, aussc leßlich der, wesentlich in die dem Stadtrath daselbst 
reservirte Baupolizei einschlagenden, im 3. und 6. Alinea des §. 28 
und in den §.§5. 29 bis 33 incl. 35 und 36 enthaltenen Bestim- 
mungen. · 
19) Durchföhrung der gewerbepolizeilichen Verordnungen, z. B. Verfahren 
gegen unbefugtes Hausiren, Handeltreiben, Schänken. 
20) Einschreiten gegen unerlanbten Vertrieb von Druckschriften nach Maßgabe 
der Verordnung vom 30. April dieses Jahres. 
21) Unterdrückung und Bestrafung verbotenen Spiels. 
22) Ueberwachung der öffentlichen Sittlichkeit, namentlich Durchführung der 
„Verordnung wegen 
a) des Zusammenlebens Verlobter und der Verhütung wilder Ehen; 
ß) des Unfugs in Spinnstuben; 
JP) der Entfernung der Kinder von Tanzböden, ferner: 
4) Verfahren gegen Lustdirnen, Kuppler und Hurenwirthschaften. 
23) Verfügungen zur Entdeckung von Verbrechen und Verfolgung von Ver- 
brechern bei Gefayr im Verzuge bis zum Einschreiten der sofort zu be- 
nachrichtigenden Criminalbehörde. 
24) Unterstützung des Criminalgerichts in seinen Verfügungen durch Vor- 
nahme der verlangten polizeilichen Erörterungen. 
Auch 
liegt dem Polizeiamte die Untersuchung und Bestrafung, soweit deren 
nicht besonders gedacht worden, beziehentlich die Ergreifung von Zwangs- 
rsNue- noch bezüglich der vorstehend unter Nr. 9 unter a, b, c, 4, 
übNr. 12, 13, 15, 16, unter a, b, c und d, Nr. 17, 18, 10, 2 22 
bafgeführien Geschäftezweige ob. 
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