Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

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b) durch die von dem Staatsoberhaupte nicht autorisirte Annahme eines von 
einer fremden Regierung verliehenen oͤffentlichen Amtes; 
c) durch jede, ohne Absicht der Rückkehr geschehene Niederlaffung im Aus- 
lande. 
Greiz, den 16. September 1855. 
Fürstl. Reuß. Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geidern# Erlopendo#r .