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britannien und Irland andererseits, von dem Wunsche geleitet, die zwischen Ihren
gedachten Majestäten am 13. Mai 1846 in Berlin zum gegenseitigen S Shute
wider Nachdrun abgeschlossene Uebereinkunft zu erweitern, haben beschlossen,
diesem Zwecke einen Zusatzvertrag abzuschließßen und deehalb zu Ihren Bena
tigten ernannt, nämlich:
Se. Majestät, der König von Preußen, den Herrn Albrecht, Grafen
von Bernstorff, Allerhöchstihren wirklichen Geheimen Rath und Kam-
merherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei Ihrer Großbritannischen Majestät, Ritter des Rothen Adler-Ordens
erster Klasse mit Eichenlaub, Großkrenz des Eivil-Verdiensi-Ordeno der
Baprrischen Krone, Ritter des Königlich Sicilianischen St. Jannarius=
Ordens, Ritter des Kaiserlich Russischen Stanislaus-Ordens, Komthur
des Koniglich Porkugiesischen Christus-Ordens;
und Ihre Majestät, die Keonigin des vereinigten Königreichs von
Großbritannien und Irland, den sehr ehrenwerthen Georg Wilhelm
Friedrich, Grafen von Elarendon, Baron Heyde von Hindon,
Pair des vereinigten Rönigreichs, Mitglied Ihrer Großbritannischen Ma-
jestät Geheimen Rathes, Ritter des Ordens vom Hosenbande, Großkreuz,
deo Bath-Ordens, Ersten Staals-Sekrelär Ihrer Großbritannischen Ma-
jestät für die auswärtigen Ang-legenheiten, und den sehr ehrenwerthen
Eduard Johann, Baron Stanley von Alderley, Pair de# ver-
einigten Königreichs, Mitglied Ihrer Grosbritannischen Majestät Ge-
heimen Rarhes und Prasident des Geheimen Raths-Auöschusses für An-
gelegenheiten deo Handelo und der außländischen Plantagen;
welche nach geschehener Aucwechselung ihrer richtig befundenen Vollmachten folgende
Artikel verabredet und abgeschlossen haben:
Artikel 1.
Man ist übereingekommen, daß alle Bücher, Stiche und Zeichnungen, welche
innerhalb des Gebietes irgend eines anderen Staates, der eine Uebereinkunft wider
den Nachdruck mit Großbrikannien abgeschlossen hat oder abschließt, oder einer solchen
beigetreten ist oder beitritt, veröffentlicht sind, bei ihrer Ausofuhr aus Prrußen,
Sachsen, Sachsen.Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen Coburg=
Gotha, Braunschweig, Anhalt-Dessau Cethen, Anhalt-Bernburg, Schwarzburg-
Rudolstadt, Schwarzburg= Sondershausen oder Reuß, für die Zwecke der gegen-
wärtigen Uebereinkunst angesehen werden sollen, alo ob sie aus dem Lande ihrer
Veröffentlichung auêgeführt waren.