Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
„W. 27.
(Ausgegeben den 21. December 1855.)
61. Gesetz,
die Einführung einer Gewerbe, und Einkommensteuer anstatt der
biöherigen Contribution
belressend.
Wir Heinrich der Zwanzigste von Gottes Gnaden, älterer Einie
souverainer Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. . 2c.
sügen hiermit zu wissen:
Es hat Unserm landeoväterlichen Herzen sehr wohlgethan, daß bis zum Jahr
1847 umter den Segnungen der Ruhe und des Friedens und bei möglichst spar-
samer Verwaltung der Stand der Landeökasse sich von Jahr zu Jahr besserte, und
es dadurch möglich wurde, bereits vom Jahr 1841 an, Unsern Unterihanen in der,
unter dem Namen der Ariegscontribution schon seit dem Ende des vorigen Jahr-
hunderts bestehenden Abgabe, bedeutende Erleichterungen zu gewähren, und gleich-
wohl dabei die, aus fruheren schweren Zeilen heiruhrende Schuldenlast von Jahr
zu Jahr mehr abzumindern.
Mit dem verhängnifvollen Jahr 1848 trat leider eine, für die finanziellen
Verhältnisse des Landes weit ungünstigere, man kann wohl sagen, verderbliche Pe-
riode ein. Wahrend die Einnahmequellen weit spärlicher flossen, wie bié dahin,
und manche dersellen beinahe ganz versiegten, erforderten die Bewegungen jener
Zeit außerordentliche Opfer, denen man sich auf keine Weise enlziehen konnte. Nach
den, den Deputirten Unserer getreuen Ritter- und bandschaft auf den Deputations-
tagen von 1851 und 1852 vorgelegten Rechnungen und Ausweisen waren — viele
einzelne dahin geborige Posten ungrrechnet in den Jahren 1845 bisé 1851
namentlich folgende außerordentliche Ausgaben zu bestreiten:
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