Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1855. (4)

Formular A. 
Dem N., wescher als (Wollsabrikand in N. *0ßv!7 ist, wird hier 
durch Behuss selner Gewerbs-Legleimation bel den einschlägigen Bebörden des Ké- 
ulgrelchs Belglen bescheinigk, daß er sür sein vorgedachtes Gewerbe #m hiesigen Lande, 
dle gesetzlich bellehenden Steuern zu enteichten hat. 
Dles Zeugniß ist alltig auf Monat 
Ort. Datum. Firma der Behörde. 
Pesonal- Beschnibung und Unterschiist des Neisenden. 
Formular 8. 
Dem N., welcher als Handlungs-Commis in Dlensten des zu R. 
ekablirten Hondsungshauss (oder der Fabrik) des Herrn N. feht, wlrd bierdurch, 
Behuss selner Gerwerbe- Legielmation bei den elnschlägigen Behörden des Könlgrelchs 
Belglen bescheinige, daß das ebengedachte Handelshaus (die ebengedachee Fabrlk- 
Aassalt) sür seinen (ihren) Gewerbekrieb im hlesigen Lande, dle geseblich bestehenden 
Steuern zu enteichten hat. 
Dies Zeugniß ist gileig auf Monat. 
Ort. Datum. Flrma der Behörde. 
Dersonal-Beschreibung und Unterschist des Neisenden
	        
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