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verpackt und sorgfältig versiegelt, mit dem Protokolle weiter zu senden
und die nöthige Rückmeldung zu machen.
Bei der Spedition in geschlossenen Körben, Kisten oder Felleisen sinden
auf diese die gleichen Bestimmungen, wie für Fahrpost-Beutel, Anwendung.
#8. Gehen blosgehende Wagenstücke beschädigt ein, oder wird an solchen eine
Gewichtodifferenz bemerkt, so ist ver Thatbestand in Gegenwart ded Be-
gleiters oder von Zeugen festzustellen, darüber ein Protokoll aufzunehmen
und die nöthige Rückmeldung zu erlassen.
F. 40.
Wird bei der Uebernahme der Postladung von der übernehmenden Postanstalt Hastung dei
keine Ausstellung gemacht, so gilt dieses bic zur Führung des vollständigen Gegen= der Poslla-
beweises als Quittung über den richtigen Empfang der Ladung dungen.
In Fällen, wo bei der Uebernahme das Gewicht nicht hat festgestellt werden
können, z. B. bei Eisenbahn-Transporten, bleibt die übergebende Postanstalt, bei
unverlehter äußerer Beschaffenheit der Sendungen, für die Richtigkeit des Gewich-
teS so lange verantworklich, bis die Nachwiegung hat erfolgen können.
Gewichtédifferenzen, welche sich bei solcher späteren Nachwiegung ergeben,
müssen unter Beobachtung der im F. 39 enthaltenen bezüglichen Vorschriften fest-
gestellt werden, wodurch jedoch die Führung des Gegenbeweises, daß die Sendung
mit richtigem Gewichte ausgeliefert worden, nicht ausgeschlossen ist.
8. 41.
Mangelhaft verpackte Sendungen sollen bei der Ueberlieserung nicht zurück-Dlahen bei
gewiesen eche rp gen s ferung nich *
aubt die übernehmende Postanstalt, dag die fehlerhafte Verpackung bei der v#pacter
Mettebeferdern die Beschädigung oder das theilweise oder gänzliche Verderben Eindungen.
der Sendung herbeiführen oder eine nachtheilige Einwirkung auf andere Sendungen
zur Folge haben möchte, so muß unter Feststellung des Thatbestandes eine neue
Verpackung der Sendung stattfinden, w soweit als thunlich, die ursprüngliche
Verpackung unter der neuen beizubehalten ist.
Der feltgestellte Mangel, sowie die Figincen desselben, ist der zuspediren-
den Postanstalt mit nächster Post zurück zu meld
Die Kosten für die neue Verpackung wareer durch (kostenfreie) Anrechnung.
von dem Adressaten, und soferne dieser die Zahlung verweigert, von dem durch ihn
namhaft zu machenden Absender eingczogen.
G. 42.
m Aufgeber der Fahrpost-Sendung soll in besondern Fällen, wenn durch Seyditiont,
die ddnlh auf einem anderen als bden gewöhnlichen Wege ein Vortheil er- wig *ç25n
reicht werden kann, freistehen, den Speditionsweg selbst zu bestimmen.