Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

Im Namen 
der hochheiligen Dreieinigkeit. 
Nachdem die Erfahrung und die gegenseitigen Handels-Bedürfnisse zwischen 
den Königreichen Prcußen und Sachsen einerseits und der Republik Mexiko anderer= 
seits die Nothwendigkeit einer Erneuerung der im Jahre 1831 von ihnen ab- 
geschlossenen Verträge und ihrer Ausdehnung auf dirjenigen souverainen Slaaten 
des Deutschen Zollvereins, welche noch in keinen Vertrags-Verhältnissen mit Meriko 
stehen, dargethau haben, so har es nüßlich erschienen, die gegenseitigen Interessen 
vermittelst eines neuen, jene souverainen Deutschen Staaten mitumfassenden Freund= 
schafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrages zu erweitern und zu befestigen. 
u dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen sowohl für Sich, als in Ver- 
trekung der nachbenannten souverainen bänder= und Landestheile: des Groß- 
thums buremburg, der Grohherzoglich Mecklenburgischen Enclaven Rossow, 
Neteband und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgischen Fürstenthums 
Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Dessau-Köthen und Anhalt-Bernburg, 
der Fürstenthmer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe, des Land- 
gräflich Hessischen Ober-Amts Meisenheim, so wie der folgenden Mitglieder 
des Deutschen Zollvereins: der Krone Bayern, der Krone Sachsen, der Krone 
Wärttemberg, des Großherzogkhums Baden, des Kurförstenthums Hessen, des 
Großherzogthums Hessen, zugleich das Landgräflich Hessische AUmt Homburg 
verkretend; und der folgenden, dem Thüringischen Zolle und Handelsverein 
angehörigen Staaten: des Großherzogthums Sachsen, der Herzogthömer 
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen. Coburg und Gotha, der 
Fürstenthümer Schwarzburg:Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, 
Reuß-Greiz und Reuß-Schleiz, des Herzogthums Braunschweig, des Her- 
zogthums Olbdenburg, des Herzogtbums Nassau und der freien Stadt 
Franksurt: 
den Herrn Emil Carl Heinrich Freiherrn von Nichthofen, 
Allerhöchst Ihren Geheimen Kriegsrath und Minister-Residenten bei Seiner 
Durchlauchtigen Hoheit, dem Präsidenten der Repuolik Meriko, Ritter des 
rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleise, Command'ur erster 
Klasse den Königlich Sächsischen Ordens Alberte des Beherzten, und des 
Ltaglih Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen und Comthur 
des Mexikanischen au5gezeichneten Guadalupe-Ordens, 21.
	        
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