Im Namen
der hochheiligen Dreieinigkeit.
Nachdem die Erfahrung und die gegenseitigen Handels-Bedürfnisse zwischen
den Königreichen Prcußen und Sachsen einerseits und der Republik Mexiko anderer=
seits die Nothwendigkeit einer Erneuerung der im Jahre 1831 von ihnen ab-
geschlossenen Verträge und ihrer Ausdehnung auf dirjenigen souverainen Slaaten
des Deutschen Zollvereins, welche noch in keinen Vertrags-Verhältnissen mit Meriko
stehen, dargethau haben, so har es nüßlich erschienen, die gegenseitigen Interessen
vermittelst eines neuen, jene souverainen Deutschen Staaten mitumfassenden Freund=
schafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrages zu erweitern und zu befestigen.
u dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen sowohl für Sich, als in Ver-
trekung der nachbenannten souverainen bänder= und Landestheile: des Groß-
thums buremburg, der Grohherzoglich Mecklenburgischen Enclaven Rossow,
Neteband und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgischen Fürstenthums
Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Dessau-Köthen und Anhalt-Bernburg,
der Fürstenthmer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthums Lippe, des Land-
gräflich Hessischen Ober-Amts Meisenheim, so wie der folgenden Mitglieder
des Deutschen Zollvereins: der Krone Bayern, der Krone Sachsen, der Krone
Wärttemberg, des Großherzogkhums Baden, des Kurförstenthums Hessen, des
Großherzogthums Hessen, zugleich das Landgräflich Hessische AUmt Homburg
verkretend; und der folgenden, dem Thüringischen Zolle und Handelsverein
angehörigen Staaten: des Großherzogthums Sachsen, der Herzogthömer
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen. Coburg und Gotha, der
Fürstenthümer Schwarzburg:Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen,
Reuß-Greiz und Reuß-Schleiz, des Herzogthums Braunschweig, des Her-
zogthums Olbdenburg, des Herzogtbums Nassau und der freien Stadt
Franksurt:
den Herrn Emil Carl Heinrich Freiherrn von Nichthofen,
Allerhöchst Ihren Geheimen Kriegsrath und Minister-Residenten bei Seiner
Durchlauchtigen Hoheit, dem Präsidenten der Repuolik Meriko, Ritter des
rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleise, Command'ur erster
Klasse den Königlich Sächsischen Ordens Alberte des Beherzten, und des
Ltaglih Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen und Comthur
des Mexikanischen au5gezeichneten Guadalupe-Ordens, 21.