Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
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W. 15. 
(Ausgegeben den 16. Juni 1856.) 
  
26. Landcsherrliche Verordnung, 
die Gebühren für die Behufs der Genehmigung von Bauten erfor- 
derlichen technischen und baugewerklichen Vorarbeiten 
betreffend. 
Wi Heinrich der Iwanzigste von Gottes Gnaden, aͤlterer Linie 
souverainer Füst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. . 2c. 
fügen hiermit zu wissen: 
Nachdem durch Unsere gandbauordnung vom 16. November vorigen Jahres 
das bei beabsschtigten Bauunternehmungen einzuschlagende Verfahren genou vor- 
geschrieben worden ist, hat es für zweckmäßig befunden werden müssen, ouch die 
Gebühren, welche die Bauunternehmer für die Behufs- der Genehmigung der Bau- 
ten erforderlichen technischen und baugewerklichen Vorarbeiten zu entrichten verbun- 
den sind, fester zu bestimmen, und es wird daher zur Nachachtung für die Behör= 
den und die sonsligen Betheiligten Folgendes verordnet: 
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