Object: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

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werden, we 
aufwendet 
gew 
lche Summen England für Bewässerungen 
Die für Wasserbauten in Agypten auf- 
da bibenche, betragen schon jetzt über 100 Millionen 
: hiervon 
5 Miu. llione 
n. 
nn 
insten 
enisallen auf den Assuan-Damm 
Trotz der Baumwollkulturen, die auf 
lichen Regenfall angewiesen sind, entwickelt man 
sollematisch umfangreiche Bewässerungsanlagen. Es 
an für den Ausban der bewässerungsfähigen Flächen 
Mark osten in der nächsten Zeit weitere 160 Millionen 
eine aufgewendet werden. Für die Gesireh-Ebene, 
ist be er boffnungsvollsten Baumwollgebiete der Erde, 
t ereits ein Entwurf zur Bewässerung von 200000 ha 
einem Aufwand von llionen Mark aufgestellt. 
0 Muglische Regierung beabsichtigt eine Anleihe von 
mr llionen Mark für die Regierung des Sudans 
Leli Grderung des Baumwollbaues. Weitere größere 
e erungsanlagen sind in Britisch-Ostafrika geplant. 
ch esopotamien soll aus seinem mehrere tausend 
daß langen Schlaf wieder erweckt werden dadurch, 
uel die alten Bewässerungsanlagen wieder neu er- 
nen Es werden 220 000 ha mit einem Kostenaufwand 
sion *•5½m Millionen Mark bewässert. In diesen Summen 
Voden- allerdings schon Kosten für das Abroden des 
Kuliens mit einbegriffen. Man erwartet von diesen 
Ma Uren einen jährlichen Reingewinn von 26 Millionen 
  
  
Wer H.ornenioe- sei nochmals festgestellt, daß die 
die n ibäre- Sieppe nach dem Bachverständigen-Gutachten 
Vew besten Baumwoll-Länder der Erde rtrifft; die 
gaos vässerung. läßt sich tenimisch izwechmabig. und wirt- 
estlich vorteilhaft durchführen. Die Verbindung mit 
er Mittellandbahn ist leicht herzustellen. 
zur Kautschuhhrise. 
M 
aßnahmen gegen die Verfälschung von Roh-= 
kautschuk in Französisch-Westafrika. 
ge ende it längerer Zeit wurde der von den Eingeborenen 
8 * Rohkantschuk in Französisch-Westafrika durch 
das . von Wasser, Sand, sogar Kieseln gefälscht, lum 
7. des Kautschuks aund damit den Erlös 
neurs äu erhöhen. Ein Dekret des General= sise 
dahe in Dakar vom 15. * 1912 gestattete 
suscen Verkauf, Verkehr und die Ausfuhr von 
in ##l nur in Platten von weniger als 1 cm Dicke. 
eine lanen Streifen oder in Kreppform, um dadurch 
leiseec eichte Feststellung von Verunreinigungen gewähr- 
ode und daun das verunreinigte Vrodult zurückweisen 
abrr. eschlagnahmen zu können. Dieses Dekret wurde 
boren venig oder gar nicht angewandt. Die Einge- 
de er setzten den Kautschuk entweder weiter in Bällen 
Dicke Wenigstens in Platten von mehreren gentimetern 
ga. Anregung der Union Coloniale hat nun der 
bonvanl- Gouverneur am 11. Juli v. Is. die Leutnant- 
neure telegraphisch angewiesen, alle vorbereiten- 
bember aßnahmen dahin zu treffen, daß mit dem 1. No- 
schgef r 1913 das genannte Dekret mit aller Strenge 
zu de estürt. werde. In der Ubergangszeit, also bis 
n der n festgesehten Termin, solle Kautschuk zwar noch 
d n gheer gis der durch das Dekret vorgeschriebenen 
de angerr tr Ausfuhr zugelassen werden. Ergebe aber 
se gerin ordnete genaue Prüfung des Erzeugnisses 
schuk beugste Verfälschung, so solle auch dieser Kaut- 
chlosse en si unnachsichtlich von der Ausfuhr ausge- 
von Lhegen dieses Vorgehen haben die Handelskammern 
ako und Saint-Lonis Einspruch erhoben. 
in diesem Zeitabschnitt sogar noch um 800 000 
  
Von Bamako wird besonders darauf hingewiesen, daß 
für die Kaufleute ein großer Schaden entstehen würde. 
wenn die in Erwartung der Marktbesserung bereits 
aufgestapelten Vorräte an Kautschuk von der Ausfuhr 
ausgeschlossen würden. Die Handelskammer von Saint- 
Louis hält es nicht für billig, daß die unter dem 
Schutz und mit Ermächtigung der Verwaltung selbst 
durchgeführte Ernte 1912/1918 nunmehr plötzlich 
von der Ausfuhr zurückgewiesen würde, zumal dieser 
Kautschuk mehr durch die Form seiner Aubbereitung 
als durch Vernnreinigung dem besagten Dekret ent- 
gegenstehc. 
Die Dépêche Coloninlo behandelt den obigen Tat- 
bestand in Kei Leitartikeln. Sie begrüßt das energische 
Vorgehen des General-Gonverneurs und fordert Festig- 
keit in der Durchführung seiner trefflichen Maßnahmen. 
Hätten die Kaufleute früher die ersten Verfälschungen 
unnachsichtig zurückgewiesen, so hätte der afrikanische 
Kautschuk noch heute den guten Ruf von ehemals. 
Durch das Umsichgreifen der Verfälschungen sei es jetzt 
aber so weit gekommen, daß der westafrikanische Kant- 
schuk, selbst wenn er rein wäre, nahezu unverkäuflich 
. Den kleinen Privatinteressen könnten jetzt die 
größeren Interessen der Allgemeinheit, der Kolonien, 
nicht geopfert werden. Um die gegenwärtige Krise 
besser zu überwinden, sei überdies eine erhebliche 
Herabsetzung der Ausfuhrzölle und Eisenbahnfrachtsätze 
angeordnet oder in Aussicht genommen und vielleicht 
in noch weiterem Umfang zu erwarten. 
  
  
Die Kautschukkrise in Westafrika. 
Unter diesem Kennwort veröffentlichte die Dépeche 
Colonialc im Dezember v. Is. eine weitere Abhandlung 
über diese im Brenupunkt des allgemeinen Interesses 
stehende Frage. 
Nach den Angaben des General-Gonverneurs von 
Französisch- West afrika, Ponty, führte dieses Gebiet 
an Kautschuk im Jahre 1911 für 29,26 Millionen l“ 
aus. 1912 verringerte sich die Ausfuhr auf 25,32 Mil- 
lionen Fr. und im Jahre 1913 belief sich die Ausfuhr 
im ersten Halbjahr nur auf 12,9 Millionen Fr. gegen- 
über 15.71 Millionen Fr. des entsprechenden Halb- 
jaors 1912. Trotzdem und trotz der lähmenden Folgen 
r Verzögerung, der Anleiheberatungen hat sich im 
ket Halbjahr 1913 gegenüber 1912 die Einfuhr noch 
im 9 Millionen Fr., die Ausfuhr um 6 Millionen Fr. 
gehoben. In der bisher fast allein Kautschuk produ- 
zierenden Kolonie Guinea hat sich der Gesamthandel 
Fr. er- 
öht. Wenn auch voraussichtlich die Nachteile der 
Kautschukpreise sich im Verlluf noch fühlbarer machen 
werden, so kann immerhin schon jetzt die Nützlichkeit 
festgestellt werden einerseits der etwaige Krisen besser 
ausgleichenden Eingruppierung mehrerer Kolonien unter 
ein General = Gonvernement, anderseits der mehr 
und mehr zumehmenden Vielseitigkeit der tropischen 
Kulturen. 
Was nun die Kautschukkrise im besonderen betrifft, 
so hat sich Ponty dahin geäußert, daß eine Herab- 
setzung der Frachten und Ausfuhrzölle nur einen ge- 
ringen Einfluß auf die Lage des Kautschnkhandels 
ausüben könne. Die Verbesserung der Qualität, wie 
sie durch die auf das Dekret vom 15. September 1912 
gegründeten Maßnahmen gegen die Verfälschung des 
Kautschuls erstrebt werde, könne allein Abhilfe schaffen. 
Hiergegen wird von Coloniale angeführt, 
daß neben der durchums rre n Reinheit des 
Kautschuls auch seine Gestehungskosten herabgesetzt 
werden müßten, um bei der jetzigen Preislage über-
	        
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