Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

MWegt erster 
llasse (Land- 
saßtn.) 
— 2 — 
baukasse und die Oberaufsicht über den Bau und die Erhaltung der Orts-- und 
Kommunikationêwege ist zunächst Obliegenheit Unserer Landstraßenbau: Direction. 
Die spezielle Beaufsichtigung des Baues und der Erhaltung der Landstraßen 
und die einschlagenden technischen Anordnungen, die Annahme und Entlassung der 
Arbeiter, die Controle der Chausseegelder-Erhebung bei den einzelnen Hebestellen, 
ingleichen die Beaussichtigung und besondere Leitung des Orts= und Kommunikations-= 
wegebaues werden einer eigenen Unterbehorde mit der Bezeichnung: 
Straßen= und Wegebau-Inspection 
übertragen. 
K. 3. 
Als Wege erster Klasse (andstraßen) sind gegemwärtig zu betrachten: 
1) Die Greiz-Etsterberger Straße, — von Anfang der Karolinenstraße an 
über Rothenthal und Dölau bis zur Königl. Sächsischen Grenze; in- 
hleichen die von derselben nach dem Kammergut Tryfle abführende Zweigstraße. 
2) Die Greiz-: Frauenreuther Straße, — von dem betreffenden Chausseec- 
hause an über Rendnitz bis an den Grenzbach vor Leubnitz. 
ie GreizI Reichenbacher Straße (mit der vorgenannten theilweise zu- 
sammenfallend) uber Schönfeld bio an die Rönigl. Sächsische Grenze 
bei dem Friesener Holze. 
4) Die Greiz= Geraer Straße, — von der Quirl an über Gommlau bic 
zur Großherzogl. Weimarischen Grenze hinter dem Dorfe Wildetaube. 
5) Die Greiz-Zeulenrodaer Straße (mit der vorigen theilweise zusammen- 
fallend) über Naitschau bio an die Grenze des Furstenthums Reuß J. 
vor Görtendorf. 
6) Nachstehende von Zeulenroda auögehende Strasenstrecken: 
#)von Zeulenroda in der Richtung nach Greiz bio an die Grenze des 
Fürstenthumo Reuß J. L. bei der Haardmühle; 
"!) von Zeulenroda in der Nichtung nach Pausa bis an die Königl. 
Sächsische Grenze bei dem dortigen sächsischen Wald 
*) von Zeulenroda in der Richtung nach Schleiz bs an die Grenze 
des Fürstenthumo Reuß J. L. vor Langenwokschendorf; 
(1) von Zeulenroda in der Richtung nach Auma bis an die Großherzogl. 
Sachsen-Weimarische Grenze bei der Buchersmuhle.
	        
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