Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

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aB. Bekanntmachung, 
die weitere Suspension der Getreidezölle 
betreffend. 
Nachdem unter den Regierungen des deutschen Zoll= und Handelsvereins in 
Räcksicht darauf, daß wegen anderweiter Regulirung der Eingangszölle für Ge- 
treide und Mehl vom 1. Januar 1857 an Berathung unter den gedachten Re- 
gierungen gegenwärtig Statt sindet, eine Vereinbarung dahin erfolgt ist, 
daß die zeitherige Einstellung der Erhebung des Eingangszolles für Ge- 
treide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus, und andere Mühlenfabrikate, näm- 
lich geschrotene oder geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze, ge- 
stampfte oder geschälte Hirse bis Ende December dieses Jahres 
erstreckt werde, 
so wird diese Ausdehnung der Zollfreiheit hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
Greiz, den 3. September 1856. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung dafs. 
Otto. 
N. v. Geldemn-Ciisp##dor.
	        
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