Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

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Die gegenwärtige, von dem unterzeichneten außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister Seiner Majestät des Königs von Preußen abgegebene 
Erklärung soll gegen eine gleiche Erklärung Seiner Excellenz des Herrn Comman= 
deurs Carala de Traetto, betraut mit dem Ministerium der auswärtigen An- 
gelegenheiten Seiner Majestät des Königs des Königreiches beider Sieilien, aus- 
gewechselt werden, und die gegenseitige Behandlung, von welcher in der gegen- 
wärtigen Declaration die Rede ist, soll vom Tage des Austausches der beiden Er- 
klärungen an in Anwendung kommen. 
Neapel, den 7. Juli 1856. 
(gez.) C. Blanitz.
	        
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