Artikel IV.
Artikel V.
Artikel VI.
Artikel VII.
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§. 9. Verfahren bei dem Aufdingen und Lossprechen.
§. 10. Benutung der Fortbildungsschule für Handwerker.
Von den Gesellen und deren Verhalten.
8. 1. Von der Wanderschaft.
5. 2. Von einwandernden Gesellen.
#5. 3. In welcher Ordnung die einwandernden Gesellen in Arbelt zu bringen.
§. 4. Von Verwahrung des Wanderbuchs.
§. 5. Vom Abschiedgeben und Abschiednehmen.
#§. 6. Rechte und Verbindlichkeiten der Meister und Gesellen unter üch.
5. 7. Oertliche Bestimmung der Gesellenarbeiten.
Von Innungsgeldem, Strafen und Diepensationen.
§. 1. Von Entrichtung der Innungs., Diepensations= und Strasgelder.
§s. 2. Vom Erlaß der Innungsgelder.
§. 3. Verbot aller Anmaßung in Rückscht der Gebühren, Strafen und Dls-
pensationen.
§. 4. Verrechnung der in die Handwerkslade gewiesenen Gebühren zur Casse.
Von der innern Verfassung der Innung.
#d. 1. Von dem Obermelster- und Beisitzeramte.
§. 2. Besondere Pflichten des Obermeisters und dessen Bestrafung im Ver-
letzungsfalle.
4. 3. Beobachtung der Landes= und Innungsgesetze.
4. Vom permanenten Ausschuß.
4l 5. Obliegenheiten des permanenten Ausschusses.
4 6. Von dem Nathodeputirten.
. 7. Von dem Jungmeister.
4 8. Von den Innungsversammlungen.
9. Von dem Verhalten bei den Innungsversammlungen.
4l 10. Von dem Handwerkeschreiber.
11. Von den Handwerksanlagen.
. 12. Verfahren bei Erhebung und Beitrelbung der Handwerksgelder.
Vom Betrieb des Handwerks.
8. 1. Befugnisse der Meister; Verbictungsrecht gegen Unbefugte.
8. 2. Aufhebung einiger ältern, nicht mehr anwendbaren Bestimmungen.
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