Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

Artikel IV. 
Artikel V. 
Artikel VI. 
Artikel VII. 
— 270 — 
§. 9. Verfahren bei dem Aufdingen und Lossprechen. 
§. 10. Benutung der Fortbildungsschule für Handwerker. 
Von den Gesellen und deren Verhalten. 
8. 1. Von der Wanderschaft. 
5. 2. Von einwandernden Gesellen. 
#5. 3. In welcher Ordnung die einwandernden Gesellen in Arbelt zu bringen. 
§. 4. Von Verwahrung des Wanderbuchs. 
§. 5. Vom Abschiedgeben und Abschiednehmen. 
#§. 6. Rechte und Verbindlichkeiten der Meister und Gesellen unter üch. 
5. 7. Oertliche Bestimmung der Gesellenarbeiten. 
Von Innungsgeldem, Strafen und Diepensationen. 
§. 1. Von Entrichtung der Innungs., Diepensations= und Strasgelder. 
§s. 2. Vom Erlaß der Innungsgelder. 
§. 3. Verbot aller Anmaßung in Rückscht der Gebühren, Strafen und Dls- 
pensationen. 
§. 4. Verrechnung der in die Handwerkslade gewiesenen Gebühren zur Casse. 
Von der innern Verfassung der Innung. 
#d. 1. Von dem Obermelster- und Beisitzeramte. 
§. 2. Besondere Pflichten des Obermeisters und dessen Bestrafung im Ver- 
letzungsfalle. 
4. 3. Beobachtung der Landes= und Innungsgesetze. 
4. Vom permanenten Ausschuß. 
4l 5. Obliegenheiten des permanenten Ausschusses. 
4 6. Von dem Nathodeputirten. 
. 7. Von dem Jungmeister. 
4 8. Von den Innungsversammlungen. 
9. Von dem Verhalten bei den Innungsversammlungen. 
4l 10. Von dem Handwerkeschreiber. 
11. Von den Handwerksanlagen. 
. 12. Verfahren bei Erhebung und Beitrelbung der Handwerksgelder. 
Vom Betrieb des Handwerks. 
8. 1. Befugnisse der Meister; Verbictungsrecht gegen Unbefugte. 
8. 2. Aufhebung einiger ältern, nicht mehr anwendbaren Bestimmungen. 
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