Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linie.
„W. 25.
(Ausgegeben den 19. November 1856.)
40. Gesetz
wegen Abänderung des Vereins-Zolltarifes.
Wir Heinrich der Zwanzigste, von Gottes Gnaden älterer Linie
souverainer Fürst Rcuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. . 2c.
urkunden hiermit:
Die 2depierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten sind übereingekom-
men, den seit dem Januar 1854 gältigen Zoll-Tarif in einzelnen Bestim-
mungen weiter ene und zu ergänzen.
Demzufolge wird hierdurch verordnet, daß nachstehende Abänderungen und
Zusähe zu diesem Tarife, welscher mit den seit der Publikation desselben ergangenen
Erlassen im Uebrigen in Kraft bleibt, vom 1. Januar 1857 an in Wirksamkeit
treten sollen.
Erste Abtheilung des Tarifes.
Den Gegenständen, welche keiner Abgabe unterworfen sind, treten fol-
gende, bisher in dem Tarise nicht namentlich aufgeführte Artikel hinzu:
zu Hosition 24: Bast;
zu Position 30: Torfkohlen.
Zweite Abtheilung des Tarifes.
Bei den Gegenständen, welche bei der Einfuhr oder bei der Ausfuhr einer
Abgabe unterworfen 54. treten folgende Aenderungen ein:
n Bezug auf die Zollsätze:
Von Faelhen Artikeln sind anstatt der bisherigen Eingangs= oder Aus-
hangs-Zollsähe die beigefügten Sätze bei dem Eingange oder bel dem Ausgange zu
erheben und. zwar
46