Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
W. 4. 
(Ausgegeben den 30. Januar 1856.) 
  
6. Allgemeine Brand Verhütungs. und Lösch-Ordnung. 
Wir Heinrich der Gwauzigste von Gottes Gnaden, älterer Linie 
souverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
« Krannichfeld,Geka,SchleizundLobensteinchgec. 
fügen hiermit zu wissen: 
Da sich die Unzulänglichkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über 
die Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung von Brandunglück und über das Verfahren 
zu Bewältigung entstehender Schadenfeuer in der allgemeinen Land-Bau= und Feuer- 
ordnung vom 29. März 1817 und in der revidirten Feuerordnung für die Stadt 
Greiz vom 10. Mai 1823 ergeben hat, so haben wir den Entwurf einer 
Allgemeinen Brand-Verhütungs= und Lösch-Ordumg 
für Städte und Land entwerfen lassen und solchem nach vorgehabten Beirathe 
Unserer getreuen Ritter= und Landschaft in nachstehender Fassung Unsere Landes= 
herrliche Genehmigung ertheilt: 
Cap. I. 
Von Verhütung der Feuersgefahr. 
. 1. 
Jeder ist beim Gebrauche des Feuers und des aichtes zu Verhütung von 
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