Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

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den unter zugeih Unterstügung von Seiten der buondftraßenbauafs= zum großen 
Nuchen des nachbarlichen Verkehrs gut und tüchtig hergestellt. 
Zu fernerer Hebung des Wegebaues erließen Wir nach angehörtem ständischem 
Beirath die Verordnung über Herstellung und Erhaltung der öffentlichen Wege 
vom 2. Januar 1856, und begründeten zur speciellen Beaufsichtigung des Wege- 
baues eine Straßen= und Wegebauinspection; der Erfolg gereichte Uns zur großen 
Befriedigung. Viele bandgemeinden, welche früher ihren Communicatlionswegen 
wenig Aufmerksamkeit zugewendet hatten, zeigten nun einen lobenswerthen Eifer 
für dieselben, und es läßt sich erwarken, daß binnen kurzer Zeit wenigstens der 
größere Theil der Communicationswege in guten und tüchtigen Stand gesett 
sein wir 
Der Verbesserung der 
Landespolizei 
wurde die möglichste Aufmerksamkeit gewidmet und namentlich durch die Einsetzung 
eines besondern Polizeiamtes und verbesserte Einrichtung der Gendarmerie — Ver- 
ordnung vom 24. Juli 1855 — für Hebung dieses Theils der öffentlichen Ber- 
waltung gesorgt. 
Was insbesondere die Bau= und Feuerpolizei betrifft, so wurden zu deren 
Beförderung die Brandverhütungs= und Löschordnung vom 15. November 1855 
und die Landbauordnung vom 16. desselben Monats erlassen, auch die Berord- 
nungen wegen des Beitricts zu auswärtigen Versicherungsanstalten vom 20. Fe- 
bruar 1852, 14. Juli 1853, 14. October 1854 und 3. Januar 1856 betreffen 
dieses wichtige Fach der offentlichen Verwaltun ng. 
Rhmliche Erwaähnung verdient hier die im Jahre 1849 erfolgte Stiftung 
eines Vereins für gegenseitige Brandversicherung in den Ortschaften des hiesigen 
Amtsbezirks, welche von Unserer Regierung gern gefördert und möglichst erleichtert 
wurde. Ueber einige von dem Vereine zu Förderung seines gemeinnühigen Zweckes 
beantragte gesetzliche Bestimmungen und sonstige Bewilligungen werden Wir 
Unseren getreuen Ständen Wi 7 bevorstehenden Landtage Mittheilung machen 
lassen und deren Gutachten vernehmen 
Von höchstem Interesse in- on Hinblick auf den Gang, welchen 
Handel und Gewerbe 
— diese Hauptnahrungsquelle für die Bewohner Unseres, mit Gaben der Natur 
nur mäßig gesegneten Landes — in dem Zeitraume von 1848 bis 18356 gewon- 
nen haben. 
Wahrhaft lähmend hatten auch hier die Ereignisse von 1848 auf die gewerb- 
liche Thäligkeit gewirkt. Viele Hunderte von Arbeitern wurden brodlos, mit banger 
Besorgniß blickte man in die Zukunft und konnte sich nicht verhehlen, daß eine
	        
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