Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

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ordnung vom 5. März 1856 das Verfahren in Wechselsachen geregelt, und durch 
das Gesetz vom Z. October 1856 verschiedene als nothwendig erkannte Bestim- 
mungen in Berreff. des Fallitenwesens ertheilt. 
Können Wir nun auch mit Befriedigung auf das zurückblicken, was in den 
lebtverflossenen acht Jahren für das Beste Unseres Landes geschehen ist, so ver- 
kennen Wir doch keineswegs, daß noch Vieles zu thun übrig ist, und Unsere Re- 
gierung in ihrer Thätigkeit nicht ablassen darf, um das Land auf die Stufe zu 
erheben, deren Erreichung wünschenswerth und möglich ist. 
Beispielsweise sind hier zwei höchst wichtige Gegenstände zu erwähnen, welchen 
unausgeseht die größte Aufmerksamkeit zu widmen ist, nämlich: das Schulwesen 
und das Medicinalwesen. 4 
Die äußeren Verhältnisse des Lehrerstandes waren durch die Ereignisse von 
1648 schwer betroffen worden; was zur Abhülfe geschehen, haben Wir in der 
Einleitung zu dem Gesetze über die Einkommen= und Gewerbesteuer vom 17. De- 
cember 1855 zur öffentlichen Kunde gebracht. Die gesunkenen Getreidepreise und 
die hergestellte Ordnung in Einhebung der Schulgelder lassen zwar jetzt die außer- 
ordentliche Unterstühung der einzelnen behrer weniger nothwendig erscheinen, doch 
wird sie für einige der gering dotirten Stellen nicht ganz zu entbehren sein. 
Besonders nothwendig war es, die Verpflichtlungen der Gemeinden rücksichtlich 
der Unterhaltung der kirchlichen und Schulanstalten geseblich zu ordnen; dies ist 
durch das Geset vom 4. Januar 1854 geschehen 
Ein fühlbarer Uebelstand war und ist noch die Ueberfüllung vieler Schulen; 
an verschiedenen Orten ist demselben unter williger Milwirkung der Gemeinde durch 
Anstellung eines zweiten behrers bereits abgeholfen worden, in anderen besteht der- 
selbe aber noch, und es ist daher auf dessen Beseitigung ernstlich Bedacht zu 
nehmen. 
Wir werden hierüber, und über das, was sonst zur Beförderung des Schul- 
wesens nöthig und wünschenswerth erscheint, Unserer geereuen Ritter= und Land- 
schaft auf dem bevorstehenden Zandtage weitere Eröffnungen machen lassen, und 
rechnen vertrauensvoll auf deren stets bewährte Bereitwilligkeit. 
Zu der sehr nothwendigen Verbesserung des Medicinalwesens sind schon im 
vorigen Jahre unter Bejrath der ständischen Deputirten Einleitungen getroffen wor- 
den; die Ausführung, welche bis jeßt wegen der übergroßen Geschäftslast bei Un- 
Horer Regierung nicht möglich war, soll in Angriff genommen werden, sobald die 
bereits beschlossene Anstellung eines Medicinalreferenten bei derselben erfolgt sein 
wird. 
 
	        
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