Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß aälterer Linie. 
r 
MW. 10. 
(Ausgegeben den 5. Mai 1356.) 
  
17. Gesetzliche Verordnung, 
den Erlaß einer Gebührentarxe für Aerzte und Wundärzte bei medi- 
zinisch-gerichtlichen Handlungen 
betrefsend. 
Da sich der Mangel an gesetzlichen Bestimmungen über die von Aerzten und 
Wundärzten bei medizinisch-gerichtlichen Handlungen zu beanspruchenden Gebühren 
mehrfach fühlbar gemacht hat, so ist zur Beseitigung der aus demselben entstehenden 
Inconvenienzen die nachstehende betreffende Gebührentaxe entworfen worden und wird 
solche daher mit Serenissimi Höchster Genehmigung zur genauen Nachachtung der 
Betheiligten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 11. April 1856. 
Furstl. Reuß-Plauische Landesregierung, daf. 
Otro. 
R. v. Geidern= Crispendor!.
	        
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