Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

19. Bekanntmachung, 
Patentertheilung auf ein Gewehrschloß 
betreffend. 
Dem Mechanikus H. Völker zu Großenölßen im Großherzogthum Weimar 
ist auf geschehenes Ansuchen ein Erfindungspatent auf ein verbessertes Schloß für 
Percussionsgewehre in der, durch dahi#er niedergelegte Zeichnung und Beschreibung 
nachgewiesenen Construction für den Umfang des hiesigen Fürstenthums auf die 
Dauer von fünf auf einander folgenden Jahren vom 10. Juni 1854 angerechnet, 
und mit der Bestimmung ertheilt worden, daß die Anwendung dieses patentirten 
Gewehrschlosses binnen Jahreöfrist geschehen und durch Beibringung eines amtlichen 
Ullestes nachgewiesen werde und zwar bei Verlust des durch das Patent erworbenen 
Rechts. 
Tuch ist bei Verleihung des Privilegiums die Neuheit und Eigenthümlichkeit 
der Ersindung im Sinne der unter den Zollvereinsregierungen wegen Ertheilung 
von Erfindungspatenten getroffenen Uebereinkunft ausdrücklich vorausgesetzt worden. 
Solche5 wird hierdurch zur Nachricht und Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. 
Greiz, den 19. April 1856. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otte. 
R. v. Gelder#Crizpendort.
	        
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