Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

Um diesem Uebelstande für die Zukunft zu begegnen, ist es nöthig, unsere Land- 
leute mit den großen Vortheilen der vervollkommneten Landwirthschaft vertraut zu 
machen, und sie durch Lehre und Beispiel zur Nachahmung anzuregen. Der sicherste 
Weg zu diesem Ziele ist die Bildung von Vereinen unter Leicung patriotischer, 
mit den Fortschritten der Landwirthschaft vertrauter Gutsbesitzer, welche sich die 
Verfolgung jenes Zweckes zur Aufgabe machen. Fürstliche Regierung wird mit 
Vergnügen die Bildung solcher Vereine befördern; landständischer Seits ist zu Un- 
terstützung jenes Zweckes vorläufsig ein Fonds von jährlich 200 Thlr. bewilligt 
orden. 
Dies waren die wichtigsten Gegenstände, welche auf dem Landtage zum Ab- 
schluß gebracht wurden; außerdem wurden noch verschiedene andere Angelegenheiten 
geordnet, welche weniger allgemeines Interesse haben. 
Aber auch wichtigere Fragen kamen zur Sprache und vorläussgen Berathung, 
z. B. die Erlassung eines Staatsdiener= und Penssonsgesetzes, die Einführung eines 
Criminalgesetzbuchs, die Erweiterung der flädtischen Beschäftigungsanstalt für Ar- 
beitsscheue u. s. w.; diese Gegenstände erforderten jedoch tiefer eingehende Erörte- 
rungen und konnten daher für jetzt nur vorbereitet werden. 
Gewiß haben sich die Herren Stände durch ihre Thätigkeit, welche in dem 
kurgen Zeitraume von vierzehn Tagen so viel leistete, gerechten Anspruch auf den 
Dank des Lbandes erworben. 
Grelz, den 14. Januar 1857. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geldern-Cnspindors.
	        
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