Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

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926. Bekanntmachung, 
die Ertheilung der Rechte milder Stiftungen rc. an die von der 
vereinigten Innung der Lein= Zeugweber und Zeugmacher zum 
Zwecke der Unterstützung für alte, arme, kranke Meister gegründete 
sogenannte „Weberstiftung“ alhier 
betreffend. 
In Folge Höchstlandesherrlicher Signatur vom 19. April dieses Jahres wird 
hiermit zur allgemeinen Nachachlung bekannt gemacht: 
„daß in Gemäßheit der bestätigten Statuten für die von der vereinigten In- 
nung der Lein: Zeugweber und Zeugmacher zum Zweck der Unterstützung für 
alle arme kranke Meister gegründete sogenannte Weberstiftung alhier, der ge- 
dachten Anstalt Höchsten Orts alle geseblichen Rechte milder Seiftungen er- 
theilt worden sind, sowie daß die bezöglichen Unterstätzungsgelder keiner In- 
bibition unterliegen.“ 
Greiz, am 3. Juni 1857. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung dafs. 
Frit i. v. 
N. v. Geldem-Crispendors.
	        
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