Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

— 148 — 
Nachtrag 
zu der besondern G *° “7; nedctnkunft d. d. Dresden 
30. Juli 
Die unterzeichneten bei der allhier abgehaltenen allgemeinen Münz-Konferenz 
legitimirten Bevollmächtigten für die zum Munz-Systeme des bisherigen 14-Tha- 
lerfußes (künftigen 30-Thalerfußec) sich bekennenden Regierungen, nämlich für: 
Preußen, Sachsen (Koönigreich), Hannover, Kurhessen, Sachsen 
(Großherzogthum), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha 
(wegen des Herzogthumes Gotha), Braunschweig, Oldenburg und 
Birkenfeld, Anhalt= Dessau-Cöthen, Anhalt= Bernburg, 
Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstade (wegen 
der Unterherrschaft), Waldeck und Ppormont, Reuß älterer Linie, Reuß 
jüngerer Linic, Schaumburg-Lippe und Lippe 
haben im Hinblick darauf, daß zufolge des Münzvertrages vom heutigen Tage 
künftig in allen Münzstätten der vertragenden Staaten das Pfund (in der Schwere 
von 500) Grammen) mit der Entheilung in Tausendtheile und weiterer decimaler 
Abstufung eingeführt werden soll, sich darüber verständigt, daß von der Zeit an, 
wo diese Einführung zu geschehen hat, nachstehende Modisfikationen der besondern 
protokollarischen Uebereinkunft #(I. I. Dresden am 30. Juli 183 eintreten 
sollen: 
1) Da man übereingekommen, daß dat ½.Thalerstück ferner nur für das 
Königreich Sachsen in die Gharakterisis der Courant-Ausmunzung nach 
dem 30-Thalerfuße mit aufzunehmen sei, so bleibt zwar die Aucmünzung 
von ½28 Thalerstücken noch ferner dem Ermessen der Königlich Sächsischen 
Regierung aanhagesegt letztere wird jedoch dieselben nicht anders aus- 
prägen lassen, als mit 
einem Durchmesser von 26 Millimeter, 
isiem „Füngehalle von 667 Tausendtheilen Silber — wornach in 
100 Stücken das Gewicht eines Pfundes enthalten sein wird — 
und endlich mit Einhaltung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.