Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

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einer zulässigen äußersten Abweichung im Mehr oder Weniger v 
4 Tausendtheilen im Feingehalte und von 8 Tausendthellen 5n. 
Gewichte des einzelnen Stückes. 
2) Für das 16-Thalerstück wird 
a) der Durchmesser wie bisher auf 23 Millimeter; 
.) das Legirungsverhältniß auf 480 Tausendtheile Kupfer zu 520 
Tausendtheilen Silber — wornach mithin 935.10 Slücke ein 
Pfund wiegen werden — ingleichen 
o) die zulässige äußerste Abweschung im Mehr oder Weniger auf 5 
Tausendtheile im Feingehalte und 10 Tausendtheile im Gewichte 
des einzelnen Stückec 
festgesetzt. 
3) In der künftig auszuprägenden Silber-Scheidemünze ist — falls nicht 
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eine der betheiliglen Regierungen vocziehen sollte, die eine oder die an- 
dere Sorte, unbeschadet ihrer Geltung als Scheidemünze, nach dem vol- 
len 30 -Thalerfuße zaucbrägen zu lassen — das Pfund feinen Sioer# 
durchgehendo zu 3412 Thaler auszubringen. 
Diejenigen Bestimmungen, welche in dem Munzvertrage vom heutigen 
Tage rücksichtlich desn Durchmessers, des Feingehalts und der Fehler- 
grenze des Ein= und Zwei-Thalerstückes, als künftiger Vereinsmünze, 
getroffen worden, sind auch in dem Falle einzuhalten, wo diese Munz- 
P14 von einer oder der andern Regierung für gewisse besondere Zwecke, 
. zur Erinnerung an geschichtliche Ereignisse, zur herkömmlichen 
Veruendng beim Bergbau als Auöbentethaler u. s. w. in der Eigen- 
schast einer gewöhnlichen Landesmünze auögepräger werden. 
Sowohl der Eingango gedachten besondern protokollarischen Ueberein- 
kunft, alcé auch der als Nachtrag zu selbiger anzusehenden gegenwärtigen 
Vereinbarung wird die gleiche Dauer und Gültigkeit wie dem Münz= 
vertrage vom hrutigen Tage beigelegt und es soll dieser Nachtrag bei 
dem Königlich Sächsischen Haupt-Staatöarchive zu Dresden in Ver- 
wahrung genommen, auch durch die landeöherrliche Ratisication jenes 
Hauptvertrages als mitratisicirt betrachtet, jeder der betreffenden Regie- 
rungen aber in einem beglaubigten Abdrucke mitgetheilt werden.
	        
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