Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

309. Bekanntmachung, 
die mit der Fürstlich Reußischen jüngerer binie Regierung wegen der 
in Criminal, und Polizeiuntersuchungen erwachsenden Kosten 
abgeschlossene Convention 
betreffend. 
it Serenissimi höchster Genehmigung ist die mit der Fürstlich Reußi- 
F jüngerer Linie Regierung nach Inhalt der nachstehenden Erklärung vom 9. 
. Mt., welche gegen eine gleichlautende Erklärung des Furstlich Reußischen Mi- 
Iäners zu Gera vom 30. Mai d. J. auögelauscht worden ist, eine Ueberein- 
kunft wegen der in Criminal: und Polizeiuntersuchungen erwachsenden Kosten ab- 
geschlossen worden, welche zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht wird. 
Greiz, den 12. Juni 1857. 
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das. 
Otlo. 
N. v. Geldern-Crispendors. 
Erklärung. 
Zwischen der Fürstlich Reuß= Plauischen älterer Linie und der Fürstlich Reuß- 
Plauischen jüngerer Linie Regierung ist bezüglich des Art. 45 der Uebereinkunfe 
zu Beförderung der Rechtöpflege vom 24. Februar 1847 folgende Abänderung 
vereinbart worden: 
Art. 1. 
Falls in Untersuchungssachen wegen Uneinbringlichkeit der Kosten von dem 
PMlichtigen die Requisitionen der Behörden des einen Staales von den Behörden 
des anderen nach Maaßgabe des Art. 45 der angezogenen Convention kosten-
	        
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