Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

10. Bekanntmachung, 
die Aufnahme letztwilliger Verfügungen im Burgk'schen Amtsbezirke 
betrefsend. 
Nachdem dem Fürstlichen Justizamt Burgk für den Umfang des betreffenden 
Bezirks beständiger kommissarischer Auftrag zur Aufnahme der letztwilligen Ver- 
fügungen derjenigen Personen ertheilt worden ist, welche einem andern Gerichts- 
stande als dem der gedachten Behörde unterworfen sind, so wird Solches hiermit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 27. Februar 1857. 
Fürstl. Reuß-Plauische Lamdesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geldem-Crispendorf.
	        
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