Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß älterer Linie. 
—— 
W. 6. 
(Ausgegeben den 25. März 1857.) 
  
12. Gesetz, 
die Ablösung der bei Besibveränderungen vorkommenden Gefälle, 
namentlich der Lehn= und Siegelgelder, ingleichen der Lehn- 
und Auflaßgroschen 
betrefsend. 
Wie Heinrich der Zwanzigste, von Gottes Gnaden älterer Linie 
souverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. 2. 
haben, von der Ueberzeugung geleitel, daß die Herstellung möglichster Freiheit des 
Grundbesitzes von wesentlichem Einslusse auf die Entwickelung der landwirth= 
schaftlichen Betriebsamkeit und die Hebung der Landescultur und dadurch auf die 
VLandeswohlfahrt überhaupt ist, bereits durch die Gesetze vom 30. Mai 1832 und 
vom 15. October 1853, eine Befreiung des Grundbesitges von Triftlasten und 
Frohndiensten im Wege der Ablösung angebahnt. 
Im Anschluß an diese Gesete haben Wir, um einem sich mehrfach kund- 
gegebenen Bedürfniß zu entsprechen, Uns bewogen gefunden, nach vernommenem 
Gutachten Unserer getreuen Landstände das gegenwärtige 
Gesetz über Ablösung der bei Besitzveränderungen vorkommenden 
Gefälle, namentlich der Lehn= und Siegelgelder, ingleichen 
der Lehn. und Auslazguosabe 
zu erlafssen.
	        
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