Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

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B. 
Pelrug der Dblaslen. 
Neu-Häuferzin .2 Thlr. — Sgr. — fl. 
Sontechennn von 5000“ Thlr. Kaufsumme zu ½ 
. * - 2 L 15 -* — „ 
W*s ir Communallasten 5 „ 15 „ — „ 
20 Thlr. — Sgr. — f. 
macht in Kapital 
500 Thaler. 
Hiernach ergibt ssch folgende Ablösungsberechnung. 
on 
5500 Thlr. — Sgr — pf. Taxwerth 
500 Kapinahrerth der Abgaben abgezogen, 
eiben 
« « - 
5000 Thlr. — Sgr. — Pf. Rein 
W- wommen ferner in Wurechmuge 
1500 Thrr. f. 30 
Procent von der Neidne 
510 Thlr. — Sgr. — Pf. als 10 
Procent von der Brutlotare. der 
Gebäude. 
2010 Thir. — Sgr. — Mff. und bleiben mithin 
2990 Thlr. — Sgr. — Df. Ablösungswerth. 
Davon beträgt ein behngeld 
299 Thaler. 
Fünf Fälle auf ein Jahrhunde Aheten 
5 Thaler. 
Semit beträgt die sirübe % 
i v58 Sgr. 6 Tf. 
und der Kapitalwerth buunh 
3 Thlr. 22 Sgr. 6 P. 
Die auf 8/8 Jahr mit dem halben Betrag zu leistende Nachzahlung berechnet 
sich auf 
63 Thlr. 16 Sgr. 1½ Pf.
	        
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