Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
W. v. 
(Ausgegeben den 6. April 1857.) 
  
14. Bekanntmachung, 
die paßpolizeiliche Behandlung der Ausländer in Oesterreich 
betreffend. 
Zufolge einer auf gesandtschaftlichem Wege anher gelangten Miktheilung sind 
von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich Behufs der möglichsten Erleichterung 
des Personenverkehrs im Oesterreichischen Kaiserreiche neuc, vom 15. dieses Monats 
in Kraft gelretene Bestimmungen über die Handhabung der Paßpolizei angeordnet 
und in einer desfallsigen Verordnung veröffentlicht worden. 
Zur Nachachtung der nach den Oesterreichischen Staaten reisenden diesseitigen 
Unterthanen, sowie der zur Paßertheilung ermächtigten Behörden, werden die, die 
paßpolizeiliche Behandlung der Ausländer in Oesterreich betreffenden Vorschriften 
aus dem gedachten * unter Bagah auf Unsere Bekanntmachung vom 
16. Juli 1855 (Stäck 17, Nr. 40 der Gesetzsammlung von 1855) ertractweise 
in Nachstehendem zur Pesan Kunde gebracht. 
Greiz, am 26. März 1857. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung dafs. 
Otto. 
. uo. Geldern-Crispendors.
	        
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