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Verzeich nißt
derjenigen Zoll= und Steuerämter, welche für die Verwaltung der
Zölle und indirecten Steuern in Folge des zwischen den Zollvereins-
staaten und der freien Hansestadt Bremen unter dem 26 en Januar 1856
geschlossenen Vertrages vom usten Jannar 1857 an neu errichtet
Im
Hauptamts-
Bezirke
oder deren Befugnisse verändert sind.
Jollämter.
B
vereingländisches
Dauptzollamt,
mit demnächst zu er,.
öffnender Nieder-
lage für E. rzeugnissc
besonderen Abferti-
ungagelten
r Ober-
er
b. für die Post,
anter.
Hollstraßen.
Befugnisse.
Neu errichtete Aemter.
I. Für den r— auf der Eisenbahn und
der Oberweser ilt das Hauptzollamt al
Grenz zeingentse. und Ausgangs-Amt des
Zollvereines in der Weise auzusehen,
daß dasselbe nur ermächtigt ist
1) zur rmiie und Ertedigung von
Begleitscheinen I. un
scheinen, so wie (jedoch lediglich
den Verkehr auf der Eisenbahn) un
Absertigung auf Ladungsverzeichnisse
und Ansagesctiel, ferner zur Ausfer:
igung von Begleitscheinen II., dann
zur Aueserligung und Erledigung von
Declarationsscheinen;
2) zur Erlet des Eingangszolls:
Hn) ven Efsecten der Eisenbabn= und
sen Passagiere, rück-
sichtlich der Essecten der Dampfsschiff-
fabries Asanie: bber. nur bieé zum
ctrage von 5 die Effecten
uee Passagiers
.) für alle # üter. welche mit kelnem
höbern Elngangszolle, als 5’½ Xfür
den Einer belegt sünd
ebergan 46
Bemerkungen.
Zul. 1. Im seeien
Brrkehr befindliche
Güter, welche aus
dem Jollvereinsge-
biete über Bremen
nach dem Zollver-
einsgebiete dersen-
det oder in
Zollvereins-Nieder-
lage zu Bremen ge-
lagertwerdensollen,
müssen mit Derla-
ralionsschelnen ver,
seben unter Ver-
schluß zu Bremen
a