Im
Hauptamis-
Bezirke
Jollämter.
Zollstraßen
rereinslänbischre
Dauptzollamt.
Befugnisse.
3) zur Glchstmng des Durch
gang
4) zur Wiajun bollfreier
Gegenstände in den freien
II. Außerdem ist dad Haupt,
gollamt ermächtigt:
1) zur Erbebung des Au#,
gangszells von den aus
n“ demnächst zu errich,
tenden Zollvereins-Nieder-
remen entnom.
menen ausgangszollpflich-
tigen Gegenständen und
2) wenn cs die Asseber. wün.
chen, zur Erhebung des
Eingangezolls von Pest=
gütern und Passag ier Effec
ten, welche mit den Slaats,
posten versendet werden,
bio zum Betrage von 10
Thlr. für eine Sendung.
III. Für den Verkebr von und
über Bremen nach dem Zell-
vnrtinegetiere aub underen
als auf der Eisen=
Lacge uP blennhne-
stehen dien Ka##ttzelam
die unter 1. Nr.
erwähn n r**- i s
Bemerkungen.
Za ll. 1. Der Aus-
hangszoll der aus-
besugten Aemtern
im Innern, oder
tei dem Mebenzoll,
amte I. zu Dreye,
wenn sic aber mit-
lelsl der Eisenbahn
ausgeführt werden,
bei den dazu be-
sugten Aemtern im
Iuen zu entrich-
uri . Die zu
et verzollten
oder gollfrei besun-
denen Poflguͤter 1c. ,
Verzollung oder
Revision ausdruͤl-
lenden Stempel be-
zeichnet.
/ III. Die für die
bier in Frage ste-
nden erlehrs-
wege auf Begleit-
schein lI. abge,
senigten Waaren
werden stets unler
Verschluß gesetzt,
14°